Informationen zum Basistarif

Zum 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber einen Basistarif in die Private Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Die PKV-Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Personengruppen ohne Risikoprüfung in diesen Tarif aufzunehmen. Seine Leistungen müssen nach Inhalt und Umfang denjenigen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein. Das Nähere hat der PKV-Verband in Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit verbindlicher Wirkung für die PKV-Unternehmen zu regeln.

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Zuzahlungen: Die Kassengebühr (Praxisgebühr)

Seit Januar 2004 muss laut Gesundheitsreform eine Kassengebühr, die so genannte Praxisgebühr, erhoben werden. Sie beträgt zehn Euro. Sie ist nicht für den Zahnarzt bestimmt, sondern soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, die Gebühr für die Krankenkassen einzuziehen und Patienten dafür eine Quittung auszustellen.

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