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Ausblick: weitere Entwicklung der ZOD-Karte

Artikel

Das der ZOD-Karte zugrunde liegende Sicherheitssystem wird im Dialog mit den Anwendern, den KZVen und den Anbietern laufend weiterentwickelt. Die jeweils aktuellen Anforderungen an die Sicherheitstechnik, wie sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestellt werden, werden berücksichtigt und umgesetzt. So kann der Nutzer sicher sein, mit ZOD stets die aktuellste Sicherheitstechnik einzusetzen.

Bundesärzte-, Bundeszahnärzte- und Bundesapothekerkammer sind im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich verpflichtet worden, mittelfristig so genannte elektronische Heilberufsausweise (HBA) - engl.: Health Professional Card (HPC) - einzuführen, die der Authorisierung der Heilberufsangehörigen beim Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte dienen sollen.

Die entsprechenden Planungen und dazu bereits vorliegende Konzepte und technische Spezifikationen sowie die durch das Signaturgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden bei der Konzeption und Realisierung der ZOD-Sicherheitsinfrastruktur berücksichtigt.

Die ZOD-Karte ist dadurch für die Zukunft gerüstet: KZBV und Bundeszahnärztekammer stellen in enger Zusammenarbeit sicher, dass die ZOD-Karten mit den künftigen elektronischen Zahnarztausweisen interoperabel sein werden, und dass insbesondere eine ZOD-Karte bis zum Ende ihrer Gültigkeit einsetzbar bleibt. Auf diese Weise wird für alle KZVen und Zahnärzte, die ihre elektronische Kommunikation heute bereits mit ZOD absichern, nicht nur maximale Sicherheit bei der Übertragung elektronischer Daten sondern auch maximale Investitionssicherheit gewährleistet.

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