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| Patientenberatung im
zahnärztlichen Bereich |
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| © KZBV |
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In der Zahnmedizin gibt es für ein Problem oft mehrere verschiedene
Therapien, die sich gerade im Hinblick auf Ästhetik und Kosten
unterscheiden. Patienten fällt es daher oft schwer, sich für eine der
Möglichkeiten zu entscheiden. Wo Sie seriöse Beratungsangebote
finden, und wohin Sie sich wenden können, wenn es einmal zu
Meinungsverschiedenheiten mit Zahnarzt oder Krankenkasse kommen sollte,
erfahren Sie hier. |
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| (Wenn Sie direkt zur Adressenliste
der Beratungsstellen möchten, bitte hier
klicken) |
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| Beratung in der
zahnärztlichen Praxis |
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| Bei Fragen zur zahnärztlichen
Behandlung oder zu Kassenleistungen ist der behandelnde Zahnarzt der erste
Ansprechpartner. Jeder Zahnarzt hat seinem Patienten gegenüber eine
Aufklärungspflicht. Dazu gehören Informationen über Befund,
Diagnose sowie den erwartbaren Verlauf der Erkrankung. Außerdem
klärt er über mögliche Therapiealternativen auf, nennt die
Risiken der jeweiligen Behandlung und informiert auch über die
entstehenden Kosten. |
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| In der Regel wird der Zahnarzt Ihnen
eine bestimmte Behandlungsform empfehlen. Wenn Sie Fragen dazu haben oder nicht
sicher sind, für welche der möglichen Therapien Sie sich entscheiden
möchten, sollten Sie nicht zögern, dies offen anzusprechen. Ein
klares Wort hilft oft, Missverständnisse auszuräumen. |
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| Um die Diagnose und empfohlene
Therapie mit einer zweiten Meinung abzusichern, können Sie jederzeit einen
weiteren Zahnarzt aufsuchen. Gerade im Vorfeld umfangreicher und
kostenintensiver Zahnersatzbehandlungen kann es sinnvoll sein, sich einen
zweiten Heil- und Kostenplan ausarbeiten zu lassen. Die Erstellung eines
zweiten Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Krankenversicherte
kostenfrei. |
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| Beratung jenseits der
Zahnarztpraxis |
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| Auch jenseits der Zahnarztpraxis gibt
es seriöse Beratungsangebote. Wenn Sie Rat suchen, können Sie sich an
die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden,
die bundesweit ein Netz von Patientenberatungsstellen eingerichtet haben. Eine
Übersicht der Adressen von Patientenberatungsstellen
finden Sie hier. |
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| Versicherte haben hier kostenfrei die
Möglichkeit, telefonisch oder persönlich Informationen einzuholen.
Die Beratungsstellen geben unter anderem Auskunft über neue
Behandlungsmethoden und Therapiealternativen sowie Risiken bei Eingriffen. Sie
beantworten Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie zu
zahnärztlichen Privatrechnungen. Und sie informieren über
Zahnärzte vor Ort oder Verfahrenshilfen, wenn der Verdacht auf einen
ärztlichen Kunstfehler vorliegt. |
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| Neu:
"Zweitmeinungsmodell" zum Zahnersatz |
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Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten die
Patientenberatungsstellen seit kurzem einen weiteren Service an: Wenn Sie
Zahnersatz benötigen und bereits einen Heil- und Kostenplan Ihres
behandelnden Zahnarztes haben, können Sie sich hier eine neutrale zweite
Meinung dazu einholen. Erfahrene und speziell geschulte Zahnersatzgutachter
beraten Sie unter anderem hinsichtlich der Art der vorgeschlagenen Therapie
(z.B. Implantat oder Brücke) und der damit verbundenen Kosten. |
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Weitere Informationen dazu erhalten
Sie auf der Internetseite zum Zweitmeinungsmodell:
www.zahnarzt-zweitmeinung.de. |
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| Neutrale Hilfe in
Konfliktfällen |
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| Auch bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen Patient und Zahnarzt oder Auseinandersetzungen mit dem Versicherer
bieten die zahnärztlichen Organisationen über ihre
Patientenberatungsstellen Hilfe an. Lassen sich die Probleme dort nicht
klären, ist die Einschaltung eines Gutachters möglich. Für
gesetzlich Krankenversicherte werden die Gutachter einvernehmlich von den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen bestellt
("vertragszahnärztliches Gutachterverfahren"). Patienten
können eine Begutachtung je nach Konfliktlage vor, während oder nach
einer Behandlung in Anspruch nehmen. Bei Bedarf können Sie sich an die
Beratungsstellen oder Ihre Krankenkasse wenden. |
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| Im Falle ernsterer Konflikte zwischen
Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen bei den
Zahnärztekammern angerufen werden. Diese auf der Basis der
Heilberufsgesetze eingerichteten Stellen sind mit Zahnärzten und Juristen
besetzt. Sie können tätig werden, wenn beide Parteien ihr
Einverständnis geben, arbeiten dann aber in der Regel sehr erfolgreich. 90
Prozent aller vorgelegten Streitfälle werden geschlichtet, nur 10 Prozent
gehen vor Gericht. Informationen zu Schlichtungsstellen sind bei den
zahnärztlichen Beratungsstellen erhältlich. |
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