PATIENTENBERATUNG
Patientenberatung im zahnärztlichen Bereich
© KZBV
In der Zahnmedizin gibt es für ein Problem oft mehrere verschiedene Therapien, die sich gerade im Hinblick auf Ästhetik und Kosten unterscheiden. Patienten fällt es daher oft schwer, sich für eine der Möglichkeiten zu entscheiden. Wo Sie seriöse Beratungsangebote finden, und wohin Sie sich wenden können, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit Zahnarzt oder Krankenkasse kommen sollte, erfahren Sie hier.
 
(Wenn Sie direkt zur Adressenliste der Beratungsstellen möchten, bitte hier klicken)
 
Beratung in der zahnärztlichen Praxis
 
Bei Fragen zur zahnärztlichen Behandlung oder zu Kassenleistungen ist der behandelnde Zahnarzt der erste Ansprechpartner. Jeder Zahnarzt hat seinem Patienten gegenüber eine Aufklärungspflicht. Dazu gehören Informationen über Befund, Diagnose sowie den erwartbaren Verlauf der Erkrankung. Außerdem klärt er über mögliche Therapiealternativen auf, nennt die Risiken der jeweiligen Behandlung und informiert auch über die entstehenden Kosten.
 
In der Regel wird der Zahnarzt Ihnen eine bestimmte Behandlungsform empfehlen. Wenn Sie Fragen dazu haben oder nicht sicher sind, für welche der möglichen Therapien Sie sich entscheiden möchten, sollten Sie nicht zögern, dies offen anzusprechen. Ein klares Wort hilft oft, Missverständnisse auszuräumen.
 
Um die Diagnose und empfohlene Therapie mit einer zweiten Meinung abzusichern, können Sie jederzeit einen weiteren Zahnarzt aufsuchen. Gerade im Vorfeld umfangreicher und kostenintensiver Zahnersatzbehandlungen kann es sinnvoll sein, sich einen zweiten Heil- und Kostenplan ausarbeiten zu lassen. Die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.
 
Beratung jenseits der Zahnarztpraxis
 
Auch jenseits der Zahnarztpraxis gibt es seriöse Beratungsangebote. Wenn Sie Rat suchen, können Sie sich an die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden, die bundesweit ein Netz von Patientenberatungsstellen eingerichtet haben. Eine Übersicht der Adressen von Patientenberatungsstellen finden Sie hier.
 
Versicherte haben hier kostenfrei die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich Informationen einzuholen. Die Beratungsstellen geben unter anderem Auskunft über neue Behandlungsmethoden und Therapiealternativen sowie Risiken bei Eingriffen. Sie beantworten Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie zu zahnärztlichen Privatrechnungen. Und sie informieren über Zahnärzte vor Ort oder Verfahrenshilfen, wenn der Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler vorliegt.
 
Neu: "Zweitmeinungsmodell" zum Zahnersatz
 
Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten die Patientenberatungsstellen seit kurzem einen weiteren Service an: Wenn Sie Zahnersatz benötigen und bereits einen Heil- und Kostenplan Ihres behandelnden Zahnarztes haben, können Sie sich hier eine neutrale zweite Meinung dazu einholen. Erfahrene und speziell geschulte Zahnersatzgutachter beraten Sie unter anderem hinsichtlich der Art der vorgeschlagenen Therapie (z.B. Implantat oder Brücke) und der damit verbundenen Kosten.
 
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite zum Zweitmeinungsmodell:
www.zahnarzt-zweitmeinung.de.
 
Neutrale Hilfe in Konfliktfällen
 
Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patient und Zahnarzt oder Auseinandersetzungen mit dem Versicherer bieten die zahnärztlichen Organisationen über ihre Patientenberatungsstellen Hilfe an. Lassen sich die Probleme dort nicht klären, ist die Einschaltung eines Gutachters möglich. Für gesetzlich Krankenversicherte werden die Gutachter einvernehmlich von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen bestellt ("vertragszahnärztliches Gutachterverfahren"). Patienten können eine Begutachtung je nach Konfliktlage vor, während oder nach einer Behandlung in Anspruch nehmen. Bei Bedarf können Sie sich an die Beratungsstellen oder Ihre Krankenkasse wenden.
 
Im Falle ernsterer Konflikte zwischen Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen bei den Zahnärztekammern angerufen werden. Diese auf der Basis der Heilberufsgesetze eingerichteten Stellen sind mit Zahnärzten und Juristen besetzt. Sie können tätig werden, wenn beide Parteien ihr Einverständnis geben, arbeiten dann aber in der Regel sehr erfolgreich. 90 Prozent aller vorgelegten Streitfälle werden geschlichtet, nur 10 Prozent gehen vor Gericht. Informationen zu Schlichtungsstellen sind bei den zahnärztlichen Beratungsstellen erhältlich.
 
Mehr zum Thema
Adressenliste der Beratungsstellen
IDZ-Studie: Zahnärzte legen Wert auf informierte Patienten