Bericht über die Vertreterversammlung 09./10. November 2011
KZBV-Vertreterversammlung begrüßt Schritte zur Entbudgetierung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Versorgungsstrukturgesetz
© KZBV/DarchingerAuf der 3. Vertreterversammlung der KZBV am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche in Frankfurt am Main haben die Delegierten einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der die Abkehr des Gesetzgebers von der strikten Budgetierung im vertragszahnärztlichen Bereich begrüßt wird. Die im Versorgungsstrukturgesetz dafür vorgesehenen Maßnahmen seien „ein Schritt in die richtige Richtung“ und unterstrichen zudem die Bedeutung regionaler Vertragskompetenz in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Positiv bewertet wurden auch die im Gesetz geplanten „Regelungen zur Verstärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der ambulanten Praxis.“
Unter dem Eindruck der Intervention des Bundesfinanzministeriums in den Gesetzgebungsprozess warnte das Zahnärzteparlament aber zugleich davor, zukünftig eine „Gesundheitspolitik nach Kassenlage“ zu betreiben.
Die Vertreterversammlung fasste auch zu folgenden Themen Beschlüsse:
Delegierte üben scharfe Kritik an der GOZ-Novelle
Einmütig kritisierte die Vertreterversammlung den Regierungsentwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die problematischen Ergänzungen, die der Bundesrat am 4. November dazu formuliert hatte. Mit dem Entwurf verstoße der Verordnungsgeber gegen das Zahnheilkundegesetz und den darin geforderten Interessenausgleich zwischen Patienten und Zahnärzteschaft. Das Plenum forderte den Gesetzgeber auf, „dafür Sorge zu tragen, dass sich die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen an der Entwicklung des realen Leistungsbedarfs der Versicherten und nicht an willkürlichen Vorgaben hinsichtlich des damit verbundenen Ausgabevolumens orientiert.“
Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen verwirklichen
Das Zahnärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, „die besonderen Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen auf eine angemessene zahnmedizinische Versorgung gesetzlich zu verankern und die nötigen Mittel dafür bereit zu stellen“, und zwar auf der Basis des Versorgungskonzeptes, das KZBV und Bundeszahnärztekammer bereits im vergangenen Jahr vorgelegt haben. Bedauerlicherweise sei diese Aufgabe im Versorgungsstrukturgesetz nicht in Angriff genommen worden. Damit bleibe „eine wesentliche gesellschaftspolitische Verpflichtung unbearbeitet“.
Koordinierte Patientenberatung und kritische Begleitung des Patientenrechtegesetzes
Die Vertreterversammlung formulierte den Anspruch, dass die „objektive und kompetente Patientenberatung (…) eine zentrale Aufgabe des Berufsstandes“ bleiben müsse. Zukünftig solle die Kooperation und Koordination bei der Patientenberatung innerhalb des Berufsstandes intensiviert werden, „um die Beratungsangebote der Zahnärzteschaft einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.“ Einstimmig begrüßten die Delegierten das Vorhaben des Gesetzgebers zur „Schaffung eines modernen partizipativen Patientenrechts“. Zugleich warnten sie aber davor, im Zuge des geplanten Patientenrechtegesetzes die Beweislast bei vermuteten Behandlungsfehlern zu Ungunsten des Behandlers umzukehren. Dies nutze dem Patienten nicht, sondern führe „zu Defensivmedizin und einer unnützen Maximierung diagnostischer und therapeutischer Leistungen und damit zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung.
Elektronische Gesundheitskarte: Beschleunigte Einführung der Online-Anbindung abgelehnt
Einstimmig wandte sich die Vertreterversammlung gegen den Vorstoß von Krankenkassen, „die Online-Anbindung der Arzt- und Zahnarztpraxen auf den ausschließlichen Zweck der Online-Prüfung der eGK zu reduzieren.“ Sie kritisierte scharf das Verhalten des GKV-Spitzenverbandes, „das Projekt über Monate im Alleingang voranzutreiben, ohne die Leistungserbringerorganisationen auch nur zu informieren.“ Für den Fall, dass dieser Alleingang fortgesetzt wird, „wird die KZBV aufgefordert, die Mitarbeit in der gematik aufzukündigen.“ Die Delegierten missbilligten auch den Druck des Bundesgesundheitsministeriums auf die Krankenkassen zur schnellen flächendeckenden Ausgabe der eGK, der als Ursache für das Vorgehen der Kassen zu sehen sei.