Aktuelle Informationen zur Einführung der eGK
 
0
© BMG,
© Kartengrafik: gematik GmbH
Bereits im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber beschlossen, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Sie soll den gesamten Datenaustausch im Gesundheitswesen auf eine neue Basis stellen. Eine bundesweite Telematik-Infrastruktur soll Krankenhäuser, Praxen und Apotheken miteinander vernetzen.
 
Etliche Verzögerungen im Projektablauf haben die Umsetzung der eGK bisher behindert. Im Nachgang zu der von der Bundesregierung im Herbst 2009 initiierten Bestandsaufnahme des Projektes sollen nunmehr mit der Einführung der eGK zunächst drei Anwendungen umgesetzt werden:
 
- der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der Karte
- die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der Karte
- die sichere Online-Kommunikation der Ärzte/Zahnärzte untereinander
 
Alle anderen angedachten Funktionen der Karte sind bis auf Weiteres mit einem Moratorium belegt.
 
Am 16.06.2010 hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zum Aufbau eines Versichertenstammdatenmanagements beschlossen, mit denen vor allem der Datenschutz verbessert werden soll. Dabei wurde auch festgelegt, dass der Online-Abgleich der Versichertendaten auch ohne Netzanbindung an die Praxisverwaltungsprogramme möglich sein muss, z.B. durch zusätzliche Lesegeräte mit separatem Online-Zugang.
 
Wie geht es weiter?
In der Startregion Nordrhein ist die Ausstattung der Praxen mit eGK-fähigen Lesegeräten abgeschlossen. Erste eGKs wurden an Versicherte in Nordrhein ausgegeben. Sie sind aber zurzeit noch kein gültiger Versicherungsnachweis. Ein Stichtag für den Beginn der Gültigkeit muss mit dem GKV-Spitzenverband noch verhandelt werden. Weitere Regionen wurden noch nicht ausgestattet. Wann dies der Fall sein wird, steht noch nicht fest.
 
 
Download:
14.07.2010: Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Entwicklung bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) (pdf-Datei, 43 KB)