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INFOS FÜR DIE PRAXIS / GESUNDHEITSKARTE |
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| Aktuelle Informationen zur Einführung der
eGK |
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© BMG,
© Kartengrafik: gematik GmbH |
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Bereits im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber beschlossen, eine elektronische
Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Sie soll den gesamten Datenaustausch
im Gesundheitswesen auf eine neue Basis stellen. Eine bundesweite
Telematik-Infrastruktur soll Krankenhäuser, Praxen und Apotheken
miteinander vernetzen. |
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| Etliche Verzögerungen im Projektablauf haben die Umsetzung
der eGK bisher behindert. Im Nachgang zu der von der Bundesregierung im Herbst
2009 initiierten Bestandsaufnahme des Projektes sollen nunmehr mit der
Einführung der eGK zunächst drei Anwendungen umgesetzt werden: |
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der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der Karte |
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die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der Karte |
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die sichere Online-Kommunikation der Ärzte/Zahnärzte
untereinander |
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| Alle anderen angedachten Funktionen der Karte sind bis auf
Weiteres mit einem Moratorium belegt. |
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| Am 16.06.2010 hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zum
Aufbau eines Versichertenstammdatenmanagements beschlossen, mit denen vor allem
der Datenschutz verbessert werden soll. Dabei wurde auch festgelegt, dass der
Online-Abgleich der Versichertendaten auch ohne Netzanbindung an die
Praxisverwaltungsprogramme möglich sein muss, z.B. durch zusätzliche
Lesegeräte mit separatem Online-Zugang. |
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| Wie geht es weiter? |
| In der Startregion Nordrhein ist die Ausstattung der Praxen mit
eGK-fähigen Lesegeräten abgeschlossen. Erste eGKs wurden an
Versicherte in Nordrhein ausgegeben. Sie sind aber zurzeit noch kein
gültiger Versicherungsnachweis. Ein Stichtag für den Beginn der
Gültigkeit muss mit dem GKV-Spitzenverband noch verhandelt werden. Weitere
Regionen wurden noch nicht ausgestattet. Wann dies der Fall sein wird, steht
noch nicht fest. |
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| Download: |
| 14.07.2010:
Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Entwicklung bei der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) (pdf-Datei, 43 KB) |
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