Neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
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© Image SourceAm 04.11. hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugestimmt unter der Maßgabe, dass einige Änderungen in die Verordnung aufgenommen werden. Das Bundeskabinett hat den Änderungen am 16.11. zugestimmt.
Zu den zuvor vom Finanzausschuss des Bundesrates eingebrachten Änderungen gehört eine Vorgabe zur Überprüfung der GOZ. Die Bundesregierung soll die Auswirkungen der Neustrukturierung und Bewertung der Leistungen prüfen und den Bundesrat bis Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis unterrichten.
Nach Ansicht der zahnärztlichen Berufsorganisationen hat die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Chance vertan, die GOZ an den derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen.
Vor dem Beschluss des Bundesrates hatten KZBV, Bundeszahnärztekammer und Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde noch einmal in einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundesregierung und Bundesrat appelliert, die GOZ nachzubessern. Darin forderten sie den Gesetzgeber auf, den Patienten die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen und die Interessen der Zahnärzte durch eine Anhebung des Punktwertes zu berücksichtigen.
Das Inkrafttreten der neuen GOZ ist zum Jahresbeginn 2012 vorgesehen.
Hintergrund:
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Die alte GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und bildet somit weder den wissenschaftlichen Fortschritt in der Zahnmedizin noch die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen ab. Seit Jahren fordert die deutsche Zahnärzteschaft deshalb vom Gesetzgeber, die GOZ zu aktualisieren.
Download:
Gemeinsame Stellungnahme von KZBV, BZÄK, DGZMK zur GOZ (49 KB)
Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle vom 21.09.2011 (183 KB)
Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle vom 16.11.2011 nach Befassung des Bundesrates