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RUND UM DIE PRAXIS / FESTZUSCHÜSSE |
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| Festzuschüsse für den Zahnersatz |
| Seit der Einführung des Festzuschusssystems für
Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste
Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in
der Wahl ihres Zahnersatzes frei - die Festzuschüsse ändern sich
dadurch nicht. |
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| Berechnung der Festzuschüsse |
| Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich
nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten
Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein
Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein
jährlich angepasster Betrag - der Festzuschuss - ausgewiesen ist. Je nach
Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse
erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die
Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das
ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.
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| Erhöhung der Festzuschüsse |
| Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen
beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten
von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft
fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der
Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem
Grundzuschuss. |
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| Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine
Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss,
mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. |
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| Beispiel Festzuschuss: |
| Befund: Der zweite kleine Backenzahn im Oberkiefer fehlt. |
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Festzuschuss ohne Bonusheft
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369,32 |
| + 20 % Bonus |
443,19 |
| + 30 % Bonus |
480,12 |
Doppelter
Festzuschuss: |
738,64 |
| © Dental Explorer,
Quintessenz-Verlag |
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| Freie Zahnersatzwahl des Patienten |
| Ein Vorteil des Festzuschusssystems liegt darin, dass der
Patient seinen Zuschuss für jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform
einsetzen kann. Auf das obige Beispiel bezogen heißt das: |
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| © Dental Explorer, Quintessenz-Verlag |
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Er kann die Regelversorgung wählen, die hier aus einer teilweise
zahnfarben verblendeten Brücke besteht. Der Festzuschuss beträgt je
nach Bonus 50 bis 65 % der Kosten. |
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| © Dental Explorer, Quintessenz-Verlag |
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Er kann auch eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung
wählen, bei der die Brücke rundum verblendet wird oder ganz aus
Keramik besteht. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Kosten für
die Zusatzleistung trägt der Patient. |
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| Schließlich ist auch eine Versorgung des fehlenden
Zahnes mit einem Implantat möglich, auf dem eine Krone befestigt wird.
Auch in diesem Fall zahlt die Krankenkasse denselben Festzuschuss. Die
darüber hinausgehenden Kosten trägt der Patient. |
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| Das könnte Sie auch interessieren: |
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Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie einen Heil- und
Kostenplan. Er muss der Krankenkasse vor der Behandlung zur Genehmigung
vorgelegt werden. Er informiert über alle anfallenden Kosten und die
Höhe des Festzuschusses.Mehr dazu hier
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Zweite Meinung zum Zahnersatz: Die
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben neutrale Beratungsinstanzen zum
Thema Zahnersatz eingerichtet. Wenn Sie Zahnersatz benötigen und bereits
einen Heil- und Kostenplan Ihres behandelnden Zahnarztes haben, können Sie
sich hier eine neutrale zweite Meinung dazu einholen. Weitere Informationen
dazu erhalten Sie unter
www.zahnarzt-zweitmeinung.de |
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| Stand: Oktober 2009 |
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