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RECHTSGRUNDLAGEN / GESETZE, VERORDNUNGEN |
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| Gesetze, Verordnungen, Verträge etc. |
| Neben den Richtlinien und dem BEMA bestimmt eine Reihe
weiterer rechtlicher Vorschriften die Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind folgende: |
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| Vertragszahnarztrecht
(Kassenzahnarztrecht): |
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| Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
(Zahnärzte-ZV) |
| Regelt die Bedingungen für die Zulassung von
Zahnärzten zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter, die
"Kassenzulassung". |
| pdf-Datei
Zulassungsverordnung in der Fassung vom 02.12.2007 (121 KB) |
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| Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) |
| Ist der zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der
gesetzlichen Krankenversicherung (außer Ersatzkassen) ausgehandelte
Vertrag zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang
der vertragszahnärztlichen Versorgung und enthält Vorschriften zur
Durchführung der Behandlungen. Der Bundesmantelvertrag ist Bestandteil der
so genannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene
ausgehandelt werden. |
| pdf-Datei
Bundesmantelvertrag, Stand 01.07.2010 (1,4 MB) |
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| Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (EKV-Z) |
| Ist der zwischen der KZBV und den Ersatzkassenverbänden
(Verband der Angestellten-Krankenkassen, Verband der Arbeiter-Ersatzkassen)
ausgehandelte Vertrag zur Versorgung der Versicherten. Inhaltlich dem
Bundesmantelvertrag vergleichbar. |
| pdf-Datei
Ersatzkassenvertrag, Stand 01.07.2010 (1,5 MB) |
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| Erläuternde Materialien zu den
Bundesmantelverträgen |
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| Abkommen KZBV mit Unfallversicherungsträgern |
| Enthält Regelungen über die Durchführung der
zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten. |
| pdf-Datei
Abkommen, Stand 01.01.2009 (203 KB) |
| Anlage:
pdf-Datei Gebührenverzeichnisse zu Zahnersatz für 2009 und 2010 (567
KB) |
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| Behandlung ausländischer Patienten |
| Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von
Personen, die im Ausland versichert sind. |
| pdf-Datei Hinweise, Stand 01.01.2008 (838 KB) |
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| Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche
Krankenversicherung |
| Enthält die Vorschriften zur Gesetzlichen
Krankenversicherung. Regelt vor allem die Versicherungspflicht, die Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen, deren Rechtsbeziehungen zu weiteren
Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) sowie die
Organisation und Finanzierung der Krankenkassen. |
| pdf-Datei SGB V,
Stand 24.07.2010 (709 KB) |
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| Zahnärztliches
Berufsrecht: |
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| Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
(Zahnheilkundegesetz, ZHG) |
| Regelt seit 1952 die Rahmenbedingungen zur Zulassung zum
zahnärztlichen Beruf. Beseitigte damals die Kurierfreiheit
(Laientätigkeit) auf dem Gebiet der Zahnheilkunde, indem es die
akademische Ausbildung als Voraussetzung für zahnärztliche
Behandlungen festlegte. Der Berufsstand der Dentisten wurde mit dem der
Zahnärzte vereinigt. Für Zahntechniker gilt das Gesetz nicht: Sie
üben ein Handwerk und keine heilkundliche Tätigkeit aus. |
| pdf-Datei
Zahnheilkundegesetz in der Fassung vom 21.07.2004 (93 KB) |
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| Approbationsordnung für Zahnärzte
(ZappO) |
| Legt den Inhalt der zahnärztlichen Ausbildung fest, gibt
Prüfungsbestimmungen vor und regelt die Erteilung der Approbation.
Früherer amtlicher Name bis Ende 1986: Prüfungsordnung für
Zahnärzte. |
| pdf-Datei
Approbationsordnung in der Fassung vom 18.12.1992 (107 KB) |
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| Heilberufsgesetze der Länder |
| Die Heilberufsgesetze der Länder regeln die
Zuständigkeiten der Kammern der Heilberufe. Beispiel Nordrhein-Westfalen
siehe bei der Zahnärztekammer Nordrhein: |
http://www.zaek-nr.de/pdf/recht/
rechtsvorschriften/heilberufsgesetz.pdf |
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| Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer |
| Jede Landeszahnärztekammer ist nach den
Heilberufsgesetzen verpflichtet, eine Berufsordnung für ihre Mitglieder zu
erlassen. Die Bundeszahnärztekammer hat dazu eine Musterberufsordnung
erstellt, die empfehlenden Charakter hat. In der Berufsordnung werden die
Rechte und Pflichten von Zahnärzten bei der Ausübung ihres Berufes
festgelegt, zum Beispiel zu Fortbildung, Qualität, Dokumentation etc. |
| pdf-Datei
Musterberufsordnung, Stand 19.05.2010 (44 KB) |
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