Gesetze, Verordnungen, Verträge etc.
Neben den Richtlinien und dem BEMA bestimmt eine Reihe weiterer rechtlicher Vorschriften die Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind folgende:
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
Regelt die Bedingungen für die Zulassung von Zahnärzten zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter, die "Kassenzulassung".
Ist der zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (außer Ersatzkassen) ausgehandelte Vertrag zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der Bundesmantelvertrag ist Bestandteil der so genannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.
Ist der zwischen der KZBV und den Ersatzkassenverbänden (Verband der Angestellten-Krankenkassen, Verband der Arbeiter-Ersatzkassen) ausgehandelte Vertrag zur Versorgung der Versicherten. Inhaltlich dem Bundesmantelvertrag vergleichbar.
Erläuternde Materialien zu den Bundesmantelverträgen
- Gemeinsames Rundschreiben der KZBV und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zu den Änderungen zum 01.07.2007
pdf-Datei Rundschreiben (134 KB)
- Neue Möglichkeiten der Berufsausübung
KZBV-Info
pdf-Datei KZBV-Info (78 KB)
- Honorarabwicklung bei KZV-übergreifenden Berufsausübungsmeinschaften
mehr ....
 
Abkommen KZBV mit Unfallversicherungsträgern
Enthält Regelungen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten.
pdf-Datei Abkommen, Stand 01.01.2009 (203 KB)
Anlage: pdf-Datei Gebührenverzeichnisse zu Zahnersatz für 2009 und 2010 (567 KB)
 
Behandlung ausländischer Patienten
Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind.
pdf-Datei Hinweise, Stand 01.01.2008 (838 KB)
 
Enthält die Vorschriften zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Regelt vor allem die Versicherungspflicht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) sowie die Organisation und Finanzierung der Krankenkassen.
pdf-Datei SGB V, Stand 24.07.2010 (709 KB)
 
Zahnärztliches Berufsrecht:
 
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz, ZHG)
Regelt seit 1952 die Rahmenbedingungen zur Zulassung zum zahnärztlichen Beruf. Beseitigte damals die Kurierfreiheit (Laientätigkeit) auf dem Gebiet der Zahnheilkunde, indem es die akademische Ausbildung als Voraussetzung für zahnärztliche Behandlungen festlegte. Der Berufsstand der Dentisten wurde mit dem der Zahnärzte vereinigt. Für Zahntechniker gilt das Gesetz nicht: Sie üben ein Handwerk und keine heilkundliche Tätigkeit aus.
Legt den Inhalt der zahnärztlichen Ausbildung fest, gibt Prüfungsbestimmungen vor und regelt die Erteilung der Approbation. Früherer amtlicher Name bis Ende 1986: Prüfungsordnung für Zahnärzte.
Heilberufsgesetze der Länder
Die Heilberufsgesetze der Länder regeln die Zuständigkeiten der Kammern der Heilberufe. Beispiel Nordrhein-Westfalen siehe bei der Zahnärztekammer Nordrhein:
Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer
Jede Landeszahnärztekammer ist nach den Heilberufsgesetzen verpflichtet, eine Berufsordnung für ihre Mitglieder zu erlassen. Die Bundeszahnärztekammer hat dazu eine Musterberufsordnung erstellt, die empfehlenden Charakter hat. In der Berufsordnung werden die Rechte und Pflichten von Zahnärzten bei der Ausübung ihres Berufes festgelegt, zum Beispiel zu Fortbildung, Qualität, Dokumentation etc.