Verträge & Abkommen

Wie im Sozialgesetzbuch festgelegt, schließen die KZBV und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Verträge bzw. Abkommen zur zahnärztlichen Versorgung. Die Vereinbarungen sind für alle Vertragszahnärzte („Kassenzahnärzte“) verbindlich. Hier eine Übersicht der wichtigsten Verträge und Abkommen...

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Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Vertragszahnärztliche Versorgung)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat u. a. die Aufgabe, Richtlinien über die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Zahnersatz sowie die kieferorthopädische Behandlung zu schließen. Die Richtlinien sind für alle Vertragszahnärzte verbindlich.

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Gesetze & Verordnungen

Die Ausübung des zahnärztlichen Berufs wird durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Neben Rechtsnormen mit generellem Charakter bestimmen Sonderregelungen die Tätigkeit des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

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Gebührenverzeichnisse

Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA).

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