Frühbehandlung im Milchgebiss
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(© KZBV/Lopata)Kieferorthopädische Therapiemaßnahmen im Milchgebiss sind selten erforderlich, da ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Gebissanomalien in dieser frühen Phase der Gebissentwicklung nicht so häufig vorkommen wie im späten Wechselgebiss bzw. im bleibenden Gebiss. Auch kann sich ein zu früher Behandlungsbeginn im Sinne einer unnötigen Verlängerung der Behandlungsdauer sowie einer vermeidbaren Belastung des Patienten nachteilig auswirken.
Die Indikation einer kieferorthopädischen Behandlung im Milchgebiss besteht daher in der Regel nur bei ausgeprägten Kieferanomalien, die zu einer deutlichen Verstärkung neigen, eine Hemmung des Kieferwachstums zur Folge haben können oder deren erfolgreiche Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt deutlich erschwert bzw. unmöglich scheint. Dies gilt auch nur dann, wenn sich die Anomalien durch prophylaktische Maßnahmen (z.B. Einschleifen von Milchzähnen bzw. Abgewöhnung von Habits oder Fehlfunktionen) nicht entscheidend beeinflussen lassen.
Zu diesen Kieferanomalien zählen beispielsweise der Vorbiss des Unterkiefers (Progenie), die Rücklage des Unterkiefers mit extrem vergrößerter Frontzahnstufe (z.B. > 10 mm), der laterale Kreuzbiss oder Zwangsbiss mit Gefahr einer Wachstumshemmung des Oberkiefers, extreme Formen des frontal offenen Bisses sowie traumatisch bedingte Kieferanomalien, z.B. Folgen von Frakturen der Kiefergelenke.
Eine Behandlung im Milchgebiss wird in der Regel erst in einem Alter eingeleitet, in dem eine Abdrucknahme ohne größere Schwierigkeiten möglich ist und eine ausreichende Kooperationsbereitschaft seitens des Kindes besteht, d.h. in den meisten Fällen nicht vor dem 4. Lebensjahr.
Als Behandlungsgeräte kommen im allgemeinen individuell hergestellte herausnehmbare Apparaturen (funktionskieferorthopädische Apparate bzw. Platten), sehr selten festsitzende Geräte zum Einsatz. Normierte Geräte (z.B. konfektionierte Vorhofplatten, konfektionierte funktions-, wachstums- oder dentitionssteuernde Apparate u.a.) eignen sich kaum für eine sinnvolle Therapie und dienen weitgehend kieferorthopädisch-präventiven Maßnahmen. In den meisten Fällen ist die Umformbereitschaft des Milchgebisses so gut, dass sich ein Therapieerfolg rasch einstellt und die notwendigen Maßnahmen in 1 - 1 1/2 Jahren, d.h. noch vor Beginn des Zahnwechsels, abgeschlossen werden können. Lässt sich die Fehlstellung in diesem Zeitraum nicht vollständig korrigieren, ist es - von wenigen Ausnahmen abgesehen - zur Reduzierung der Patientenbelastung sinnvoll, die Behandlung mit Beginn des Zahnwechsels (im 6. Lebensjahr) zu unterbrechen und erforderlichenfalls in der 2. Phase des Zahnwechsels (mit 9 - 10 Jahren) bzw. im bleibenden Gebiss wieder aufzunehmen. Diese Empfehlung gilt nicht für die Fälle, in denen eine irreparable Schädigung des Gebisssystems, eine massive Wachstumsbehinderung oder eine deutliche Verstärkung der Anomalie droht.

