Kosten
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Der Kostenaufwand für eine Versorgug mit Implantaten unterteilt sich in drei Bereiche:
- Vorbereitende Maßnahmen für den operativen Eingriff (z.B. Röntgenaufnahmen, Studienmodelle etc.)
- Implantationskosten (chirurgischer Eingriff, prothetische Versorgung)
- Folgekosten (z.B. Nachsorge, Auswechseln von Implantatteilen)
Festzuschüsse für gesetzlich Krankenversicherte
(© f1online/Westend61)Bis Ende 2004 galten implantologische Behandlungen als reine Privatleistungen, an deren Kosten sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht beteiligten. Erst die Einführung eines neuen Zuschusssystems bei Zahnersatz hat hieran etwas geändert: Seit Januar 2005 zahlen die Kassen feste Beträge je nach Befund, unabhängig von der gewählten Therapie. Damit erhalten Patienten erstmals auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Implantatkonstruktion entscheiden. Der Zuschuss wird allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz, die so genannte Suprakonstruktion gewährt.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten für die Regelversorgung, die für den jeweiligen Befund als "Standardtherapie" festgelegt ist.
Die Abrechnung implantologischer Behandlungen erfolgt nach den Bestimmungen der "Gebührenordnung für Zahnmedizin" (GOZ). Nur bei einigen, in Richtlinien definierten Ausnahmefällen (z.B. nach Tumoroperation, Unfall, oder bei genetisch bedingtem Fehlen von Zähnen) dürfen Zahnärzte die Suprakonstruktionen nach günstigeren "Kassensätzen" abrechnen, nicht jedoch die Implantate selbst.
In der Privatrechnung werden einerseits die Materialkosten für Implantate und deren Zubehörteile, andererseits die zahnärztlichen Leistungen für die Implantation berechnet. Vor der Durchführung des Eingriffes sollte grundsätzlich ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) über die implantologischen und die prothetischen Maßnahmen angefertigt und der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Kasse ermittelt dann die Festzuschüsse, die dem Versicherten zustehen.
Folgekosten einplanen
Ein weiterer Kostenfaktor entsteht durch die in der Gebrauchsphase nötige Patientenbetreuung (Recall mit professioneller Mundhygiene). Einige Implantatsysteme verwenden Verschleißteile, die in geregelten Abständen ausgewechselt werden müssen und neben den prinzipiell notwendigen regelmäßigen Untersuchungsmaßnahmen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Falls die Suprakonstruktion erneuert werden muss, hat der Patient jedoch Anspruch auf einen Festzuschuss seiner Krankenkasse.

