Ablehnung von fremdgesteuerten Selektivverträgen
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt Selektivverträge, die weder die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen noch die dazu benötigten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Zahnärzteschaft berücksichtigen, mit Nachdruck ab.
Einseitig benachteiligend sind Selektivverträge vor allem dann, wenn sie
- der Zersplitterung der Zahnärzteschaft Vorschub leisten,
- zahnärztliche Behandlungen zu "Dumping-Preisen" anbieten,
- betriebswirtschaftliche Kalkulationen der Einzelleistung unmöglich machen,
- die "freie Zahntechnikerwahl" einschränken,
- die "freie Zahnarztwahl" für den Patienten beseitigen,
- krankenkassengesteuerte Versorgungsstrukturen aufbauen und
- das Kräfteverhältnis zwischen Krankenkassen und Zahnärzten weiter einseitig zu Lasten der Zahnärzteschaft verschieben.


