Zahnärztliche Kompetenz für Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz im Studium
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Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand auf, dafür Sorge zu tragen, dass der approbierte Zahnarzt auch zukünftig befähigt und berechtigt ist, die alleinige Verantwortung für Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz zu übernehmen.
Die VV lehnt Bestrebungen ab, die Approbationsordnung für Zahnärzte dahingehend zu ändern, dass die zahntechnische Kompetenz des Zahnarztes gemindert und damit die Generalkompetenz des Zahnarztes für die Versorgung von Patienten mit Zahnkronen und Zahnersatz ausgehöhlt wird.


