Versichertenstammdaten-Abgleich
Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest: Der Versichertenstammdaten-Abgleich ist originäre Aufgabe der Kasse und gehört nicht in die Arztpraxis.
Die Vertreterversammlung der KZBV verurteilt die polemischen und unsachlichen Veröffentlichungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen gegen die geplante GOZ-Novelle. Die Vertreterversammlung fordert den PKV-Verband auf, ihre öffentliche Hetzkampagne gegen den zahnärztlichen Berufsstand aufzugeben und eine faire und korrekte Bewertung der Versicherungsleistungen vorzunehmen.
Die Vertragszahnärzteschaft bekennt sich zum dualen System der Krankenversicherung in Deutschland. In einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitssystem muss es eine Konkurrenz zwischen GKV und PKV geben.
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Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die allenthalben gemachten Zusagen der Politik an die Zahnärzteschaft im Beitrittsgebiet einzuhalten und zumindest eine Regelung in das GKV-Versorgungsgesetz aufzunehmen, die den Vertragspartnern in den neuen Bundesländern die realistische Möglichkeit gibt, auf dem Vertragswege die weitere Anpassung der Vergütung in den neuen Bundesländern zügig zum Abschluss zu bringen.
Patientenrechte haben im Patienten-Zahnarzt-Verhältnis einen außerordentlich hohen Stellenwert. Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, dabei die bewährten, von der Rechtsprechung entworfenen Haftungs- und Beweislastregelungen aufzugreifen und keine Verschlechterung der Rechtslage für den Zahnarzt vorzusehen.
Die Vertreterversammlung stellt fest, dass durch die erst jetzt bekannt gewordene Sicherheitsschwachstelle der eGK-Lesegeräte die Sinnhaftigkeit der Fortführung des Basis-Rollout in Frage gestellt werden muss.
Für die Vertreterversammlung der KZBV ist der vorliegende GOZ-Referentenentwurf nicht akzeptabel. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die die Interessen der Deutschen Vertragszahnärzteschaft vertritt, fordert eine umfassende Nachbesserung des vorliegenden Referentenentwurfs zur Novellierung der GOZ.
Mehr zum Thema "Resolution der Vertreterversammlung der KZBV zur Novellierung der GOZ"...
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den im Gesetzentwurf geplanten "fiktiven Punktwert" zur Neufestsetzung der Gesamtvergütungen bei Festbetragsregelungen zu streichen und durch eine "leistungsmengengewichtete" Neufestsetzung zu ersetzen.
Mehr zum Thema "Streichung des "fiktiven Punktwertes" bei Festbetragsregelungen"...
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die geplante Strukturreform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems im Versorgungsgesetz. Damit greift der Gesetzgeber eine langjährige Forderung der KZBV auf, die strikten Budgetierungen der Gesamtvergütungen abzulösen und damit das vertragszahnärztliche Vergütungssystem wettbewerbsfähiger auszugestalten. Strukturelle Fehler der Vergangenheit dürfen auf ein zukünftiges vertragszahnärztliches Vergütungssystem nicht übertragen werden.
Mehr zum Thema "Versorgungsgesetz - Strukturreform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems"...
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die gemeinsame Initiative von KBV, KZBV und DKG sowie den Ansatz des Gesetzgebers, mit dem Versorgungsgesetz eine Reform der schwerfälligen Entscheidungsstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses einzuleiten.
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Die Vertreterversammlung der KZBV folgt der Auffassung von Verfassungsrechtlern, dass die Regelung des § 95 b SGB V mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar ist. Sie fordert die Streichung des § 95 b SGB V.
Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest: Der Versichertenstammdaten-Abgleich ist originäre Aufgabe der Kasse und gehört nicht in die Arztpraxis.