Zurückweisung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest, dass die G-BA-Richtlinie Nr. 13 vom 19.04.2010 zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung für die Zahnärzteschaft nicht zielführend ist und fordert den Gesetzgeber auf, das SGB V unverzüglich so zu ändern, dass die gesetzlichen Regelungen über die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung nicht (mehr) für Zahnärzte gelten.
Begründung:
- Im vertragszahnärztlichen Bereich bestehen bereits genügend Instrumente wie z. B. Gutachterwesen, Prüfwesen, Pflichtfortbildung, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, die zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung der Versicherten führen.
- Darüber hinaus bedarf es keiner umfangreichen elektronischen Erfassung von Qualitätsparametern, die zu einer ausufernden Datenbürokratie führen.
- An das BMG und Minister Rösler wird unter Hinweis auf sein politisches Postulat zum Bürokratieabbau appelliert, weiter ausufernde Datenbürokratie ohne praktischen Nutzen für die Versicherten in der GKV nicht zuzulassen.


