Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, hier: Für den Erhalt freiberuflicher Strukturen in der zahnmedizinischen Versorgung
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Ziel der KZBV ist der Erhalt freiberuflicher Strukturen für eine wohnortnahe Versorgung der Patienten. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) werden diese Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland nachhaltig verändern. Bei diesem Strukturwandel orientiert sich die KZBV am Leitbild der Freiberuflichkeit. Gewerbliche, fremdkapitalgesteuerte Strukturen, die diese Freiberuflichkeit unterpflügen und zu einer Industrialisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens führen, lehnen wir ab.
Das Hauptziel der Reformen, eine dauerhaft sichere Finanzierungsgrundlage für das Gesundheitswesen zu schaffen, wird mit dem GKV-WSG nicht erreicht. Unter der Überschrift "Wettbewerbsstärkung" findet eine weitere Zentralisierung und Vereinheitlichung statt. Mit dem Basistarif und der Sicherstellung beim Standardtarif finden GKV-Elemente Eingang in die PKV. Mit Wahltarifen in der GKV werden Elemente der PKV übernommen. Durch diese Angleichung beider Systeme ist der Weg in eine Einheitsversicherung geebnet.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, ein selbstverwaltetes pluralistisches Gesundheitswesen mit freiberuflichen Strukturen für die Zahnärzte und freier Arztwahl für die Patienten zu erhalten. Sonst droht neben der Einheitsversicherung auch die Einheitsversorgung für die Patienten.


