Gebührenverzeichnisse
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(© KZBV)
Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA).
Grundsätzlich gilt, dass alle zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ zu bezahlen sind, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. "Etwas anderes" bestimmt beispielsweise das Sozialgesetzbuch V, wonach gesetzliche Krankenkassen zahnärztliche Leistungen für ihre Mitglieder auf der Basis des BEMA zu vergüten haben. Der BEMA ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und wird zwischen den Vertragspartnern KZBV und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die GOZ ist Abrechnungsgrundlage für alle privatzahnärztlichen Leistungen.
2012 ist eine Neufassung in Kraft getreten.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Stand 05.12.2011
Gebührenordnung für Zahnärzte - Kurzverzeichnis
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)
Der BEMA bildet die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wurde zuletzt 2013 geändert.
BEMA, einfache Textversion für den Ausdruck, Stand April 2013
Hinweis: Die Textversion, die vor dem 16. April 2013 zur Verfügung stand, war fehlerhaft.
Übersicht über einzelne Änderungen - Veröffentlichung im Bundesanzeiger (28. März 2013)


