Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZÄ-ZV)
Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV beauftragt den Vorstand, eine Überarbeitung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte durchzuführen, um beim Verordnungsgeber eine sinnvolle, entbürokratisierende und gleichzeitig rechtlich mögliche Reduzierung der geltenden Regelungen zu erreichen.
Begründung
Die Zulassungsverordnung wurde häufig geändert und ergänzt, letztmals durch das Versorgungsstrukturgesetz (VStG). Leider ist dabei der Gesichtspunkt einer Vereinfachung und Straffung der Verwaltungsverfahren nicht in ausreichender Weise beachtet worden. So sind z. B.
- beim Wechsel von der Zulassung in eine Tätigkeit als angestellter Zahnarzt
- beim Wechsel des Arbeitgebers eines angestellten Zahnarztes
- bei der Erweiterung oder Berufsausübungsgemeinschaft Verkleinerung einer bestehenden
- bei der Erhöhung oder Reduzierung des Tätigkeitsumfangs eines angestellten Zahnarztes
- bei der Beantragung einer (zweiten) Teilzulassung unter gleichzeitiger Reduzierung einer bestehenden Vollzulassung in eine Teilzulassung
eine Reihe von Unterlagen erneut vorzulegen, weil dies in der Zulassungsverordnung so vorgesehen ist, obwohl dies nicht sinnvoll erscheint.
Auch die Höhe der Verwaltungsgebühren im Zulassungsverfahren (§ 46 ZÄ-ZV) bedarf einer kritischen Prüfung auf Angemessenheit.


