• Zahnärzte
  • Patienten
  • Presse
  • Politik
    • Veranstaltungen
    • Themen
    • Beschlüsse der KZBV
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum

Sie sind hier:

  • Startseite
  • Politik
  • Themen
  • Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
 
  • A
  • A
  • A

Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Artikel

Pflegekraft versorgt eine ältere Dame (© iStockphoto.com/Dean Mitchell)Viele ältere Menschen mit Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderungen haben eine deutlich schlechtere Zahngesundheit als andere Bevölkerungsgruppen. Das belegen wissenschaftliche Studien. Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, sind viele von ihnen nicht mehr in der Lage, sich ausreichend um die Zahnpflege zu kümmern. Das gleiche gilt für viele Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt, dass einige von Ihnen nicht mobil sind und deshalb keine Möglichkeit haben, regelmäßig eine Zahnarztpraxis aufzusuchen. Die Erfolge jahrzehntelanger zahnmedizinischen Prävention und Zahnerhaltung werden daher oft in kurzer Zeit zunichte gemacht. Nur durch eine Verbesserung der Pflege und eine intensive prophylaktische Betreuung durch den Zahnarzt können Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.

Versorgungslücke schließen

Das derzeitige System der gesetzlichen Krankenversicherung wird den besonderen Anforderungen und Belangen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen allerdings nicht gerecht. Es setzt voraus, dass Versicherte selbst die Zähne putzen und in die Zahnarztpraxis gehen können, also Eigenverantwortung für ihre Zahngesundheit übernehmen. Für Patienten, die diese Fähigkeiten nicht (mehr) haben, besteht eine Versorgungslücke: Zum einen zahlen die Krankenkassen keine zahnmedizinischen Präventionsleistungen für Erwachsene. Zum anderen ist die Betreuung durch zahnmedizinisches Personal, das die Patientinnen und Patienten zu Hause behandelt, nicht ausreichend. Diese systembedingten Probleme zu beheben, ist gerade vor dem Hintergrund der mit dem demographischen Wandel einhergehenden steigenden Zahl pflegebedürftiger Patienten von großer Bedeutung.

Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer haben deshalb gemeinsam mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein Konzept zur besseren zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen entwickelt. Danach sollen diese Menschen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind. Das Konzept mit dem Titel Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter wurde dem Bundesgesundheitsministerium überreicht. Ziel ist es, eine gesetzliche Regelung zur Lösung der bestehenden Probleme zu schaffen.

Pflege-Neuausrichtungsgesetz reicht noch nicht aus

Erste Umsetzungserfolge sind sowohl im GKV-Versorgungsstrukturgesetz, als auch im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) zu verzeichnen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde die Aufnahme einer neuen Leistung für die aufsuchende Betreuung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Der Zahnarzt kann sie abrechnen, wenn er Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung behandelt, weil sie nicht in die Praxis kommen können. Der Bundesrat hat im September 2012 dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das PNG zugestimmt. Darin soll auch die zahnmedizinische Betreuung in der Pflege verbessert werden. Die KZBV und die Bundeszahnärztekammer begrüßen grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern. Zugleich stellen die Organisationen aber fest, dass die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen im Ergebnis in die falsche Richtung gehen. Zum einen entfalten sie nicht für alle Pflegebedürftigen Wirkung, sondern nur für diejenigen, die in stationären Einrichtungen leben. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes sind das jedoch nur ein Drittel der von Pflegebedürftigkeit Betroffenen. Zum anderen bleibt der Versorgungsanspruch der Pflegebedürftigen auf den gesetzlichen Leistungskatalog (BEMA) beschränkt, einen Einstieg in ein zahnärztliches Präventionsmanagement mit zusätzlichen vorsorgeorientierten Leistungen soll es nicht geben. Dabei wären präventive Leistungen, die auf die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung eingehen dringend notwendig.

Downloads

Pressemappe: Vorstellung des Konzeptes

Konzept: Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter

Weitere Seiten in diesem Bereich

Themen

  • Korruption bestrafen
  • Patientenrechtegesetz
  • Neue Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Versorgungsstrukturgesetz
  • Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
  • Basistarif
  • Agenda Mundgesundheit
  • Patientenberatung der Zahnärzteschaft in Deutschland
  • Kritische Auseinandersetzung mit Sondergutachten des Sachverständigenrates
  • Seite drucken
  • nach oben
 

Allgemeine Informationen

Die KZBV

  • Aufgaben
  • Organisation
  • Mitglieder
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Seitenübersicht

Unsere Partner

  • zahnärztliche Mitteilungen Zahnärztliche Mitteilungen
  • Institut der Deutschen Zahnärzte Institut der Deutschen Zahnärzte

Neuester Tweet von @KZBV

Der Leitfaden "Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ" ist nun auch online abrufbar t.co/cX8nJjP28L
  • RSS Feed

Newsletter abonnieren