Allgemeine Voraussetzungen – Kontraindikationen
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(© Prof. Hinz, zfv, Herne)Bevor der Zahnarzt mit seinem Patienten die Entscheidung zur Implantation fällt, hat er sich davon zu überzeugen, dass der Patient eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt. Man spricht von der Untersuchung auf vorliegende Kontraindikationen.
Bei schweren Allgemeinerkrankungen keine Implantate
Grundsätzlich soll bei Menschen mit schweren Allgemeinerkrankungen auf die Durchführung implantologischer Maßnahmen verzichtet werden. Derartige Krankheiten sind beispielsweise Herzerkrankungen, Blutungsneigungen, Knochen- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. schwere Zuckerkrankheit, die nicht gut eingestellt ist). Ähnliches gilt für die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente (Immunsuppressiva, Kortison, Zytostatika u. a.). In unklaren Fällen wird zunächst eine allgemeinärztliche oder internistische Untersuchung durchgeführt, um die richtige Entscheidung gemeinsam mit dem Hausarzt des Patienten treffen zu können.
Weitere Kontraindikationen stellen krankhafte Veränderungen in der Mundhöhle dar, die die Schleimhaut oder die Kieferknochen betreffen. Hier ist zunächst deren erfolgreiche Behandlung abzuwarten. Verbleibende natürliche Zähne müssen immer vorher saniert werden (Karies- und Parodontitistherapie).
Rauchen kann die Einheilung verhindern
Ein ganz wichtiger Risikofaktor in der Einheilphase ist schweres Rauchen (mehr als zehn Zigaretten/Tag). In vielen Untersuchungen wurde gezeigt, dass dadurch vermehrt Implantate nicht richtig einheilen (Risikofaktor 2-6 x) und frühzeitig verloren gehen.
Sorgfältige und konsequente Mundhygiene ist entscheidend
Gewissenhafte Pflege mit Interdentalraumbürsten ist notwendig (© Prof. Kerschbaum)Die Mundhygiene ist für das langfristige Schicksal der Implantate von allergrößter Bedeutung. Stellt sich bei der Voruntersuchung heraus, dass die Restzähne unzureichend gepflegt werden und auch nach eingehenden Unterweisungen keine Besserung zu erzielen ist, so erscheint häufig eine Implantation nicht sinnvoll. Das Maß der Mundhygiene gibt zudem Aufschluss über die Motivation des Patienten. Die Patienten sind sich oftmals vor der Implantation über das Ausmaß der notwendigen Nachsorge nicht im Klaren.
Neben der Mundhygiene spielt die regelmäßige, halbjährliche Kontrolle durch den Zahnarzt für den Langzeiterfolg eine entscheidende Rolle. Nach diesen eher allgemeinen Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt, steht einer möglichen Implantation nur noch die fehlende Verankerungsmöglichkeit für ein Implantat im Wege. Unzureichendes Knochenangebot (nach Höhe und Breite) im vorgesehenen Kieferbereich macht eine Einpflanzung trotz der Grazilität der Implantate nur unter erheblichem medizinischen Aufwand möglich. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass unbeabsichtigte Verletzungen von Nerven, Blutgefäßen, der Nebenhöhlen und des Nasenbodens ausgeschlossen sind.

