Festzuschüsse für Zahnersatz
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(© Fotolia.com/O.K.)Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein: Zum einen ist die Praxis verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und im Heil- und Kostenplan einzutragen. Zum anderen muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung beachten. Beides erfordert profunde Kenntnisse des Festzuschusssystems, das von einem komplexen Regelwerk geprägt ist und ständig weiterentwickelt wird.
Die unten aufgeführten Dokumente geben einen Überblick über das Regelwerk zu den Festzuschüssen. Um die Praxen bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, hat die KZBV zudem Arbeitsmaterialien erstellt, die Sie hier herunterladen können (siehe rechte Spalte).
Rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Festzuschuss-Richtlinien, mit denen die Befunde und die Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse zu gewähren sind, festgelegt werden. Die Richtlinien werden ergänzt durch die Bestimmungen zur Kombinierbarkeit der Befunde sowie die jährlich neu festzulegenden Festzuschuss-Beträge. Zusätzliche gemeinsame Interpretationen von Vertretern der Zahnärzte und Krankenkassen helfen, das Festzuschusssystem in der Praxis richtig anzuwenden.
Aktuelle Richtlinie
Festzuschuss-Richtlinien vom 03.11.2004, zuletzt geändert am 20.05.2010
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses*
Beschlüsse zur Höhe der Festzuschussbeträge hier nicht aufgeführt
| Beschluss vom | Inhalt | Gültig ab |
|---|---|---|
| 20.05.2010 | Festzuschuss-Richtlinie (Gegenbezahnung bei der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz) | 16.07.2010 |
| 07.11.2007 | 01.01.2008 | |
| 17.11.2006 | 01.01.2007 | |
| 01.03.2006 | 01.04.2006 | |
| 21.12.2005 | 18.03.2006 |
Bekanntmachungen, Erläuterungen, Interpretationen
| Thema | Downloads | Stand |
|---|---|---|
| Höhe der Festzuschüsse | 01.01.2011 | |
| Kombinierbarkeit der Befunde | Erläuterungen zur Kombinierbarkeit | Gültig ab: 01.01.2007 |
| Interpretationen Richtlinien | Gemeinsame Interpretation der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KZBV | 25.05.2005 |
| Gutachterverfahren | Vereinbarung über das Gutachterverfahren bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen | 01.01.2007 |
| Heil- und Kostenplan | 01.01.2012 |
Hinweis für nicht-zahnärztliche Nutzer zu den Festzuschüssen:
Je nach Befundsituation kann der Gesamtzuschuss des Patienten im individuellen Behandlungsfall teilweise höher ausfallen als bei den Befunden in der Tabelle "Höhe der Festzuschüsse" aufgelistet. Der Grund hierfür liegt darin, dass einzelne Befunde/Festzuschüsse unter bestimmten Umständen miteinander kombinierbar sind.
Beispielsweise erhält ein Patient mit einer Einzelzahnlücke neben dem Festzuschuss für den Lückenbefund zusätzlich einen weiteren Festzuschuss, wenn die Lücke in einem Bereich des Kiefers liegt, in dem die Krankenkasse die Kosten für eine Verblendung des Zahnersatzes übernimmt. (Siehe Erläuterungen zur Kombinierbarkeit).
Das Kompendium informiert über die Grundlagen des Festzuschuss- systems und zeigt Standardbeispiele zur Ermittlung der Festzuschüsse. Aus Kostengründen wird das Buch nicht mehr gedruckt, sondern nur noch in der hier vorliegenden digitalen Version angeboten.
Die KZBV hat allen Vertragszahnärzten eine CD-ROM mit einem Programm zur Ermittlung von Festzuschüssen zur Verfügung gestellt. Damit lassen sich auch komplexe Versorgungen sicher planen. Regelmäßige Updates sorgen dafür, dass das Programm aktuell bleibt.

