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Ist eine Entfernung der Weisheitszähne erforderlich?

Artikel

Ein häufiges Ereignis gegen Ende einer kieferorthopädischen Behandlung ist die Überweisung zur operativen Entfernung der Weisheitszahnkeime. Auslöser ist häufig die Beobachtung, dass sich um das 20. Lebensjahr herum bei vielen Menschen ein Engstand im Frontzahnbereich entwickelt, der bevorzugt im Unterkiefer auftritt. Diese in einer späten Phase der Gebissentwicklung entstehende Zahnstellungsanomalie lässt sich in einer Reihe von Fällen als Rückfall (Rezidiv) nach vorangegangener kieferorthopädischer Behandlung interpretieren, dem dann durch die Germektomie (Keimentfernung) der Weisheitszähne entgegengewirkt werden soll. Ein solcher Engstand kann aber auch unabhängig davon bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen auftreten, bei denen eine derartige Anomalie nie vorgelegen hatte.

Der zeitliche Zusammenhang der Entstehung eines solchen Engstandes mit dem Durchbruch der Weisheitszähne ist auffällig und die Erklärung, dass die um ihren Platz im Zahnbogen kämpfenden Weisheitszähne dabei Druck auf die übrigen Seitenzähne ausüben, diese nach vorn schieben und damit den Engstand in der Front verursachen, erscheint sehr plausibel. Den Patienten wird vielfach die Entfernung der Weisheitszähne im Unterkiefer (und damit im allgemeinen auch im Oberkiefer) angeraten, um eine Verstärkung des Engstandes und der Raumprobleme zu verhindern. Auch wird in kieferorthopädischen und zahnärztlichen Praxen - meist am Ende einer kieferorthopädischen Therapie - empfohlen, die Keime der Weisheitszähne bereits aus prophylaktischen Gründen operativ zu entfernen.

Aus kieferorthopädischer Sicht kann dieser operative Eingriff indiziert sein

a)  bei Platzverlust für den Weisheitszahn, insbesondere bei Lokalisation des unteren dritten Molaren im Kieferwinkel
b)  aus prophylaktischen Gründen bei den ersten erkennbaren Anzeichen eines Engstandes in der unteren Front, wenn ein Durchbruch sowie eine korrekte Einordnung des Weisheitszahnes aufgrund fehlenden Platzes oder Verlagerung nicht zu erwarten ist
c)  in Grenzfällen anstelle einer systematischen Extraktion der ersten Prämolaren
d)  vor bzw. nach Verschieben von kleinen Backenzähnen oder Mahlzähnen nach hinten, z.B. mit einer Außenspange
e)  bei unterschiedlicher Zahnzahl im Ober- und Unterkiefer, wenn eine Verlängerung von Zähnen zu befürchten ist, die keinen Gegenbiss mehr haben und dann als Gleithindernis ein erhebliches Störpotential für die Gebissfunktion darstellen

Verlagerung des unteren Weisheitszahnes. Bei den vorliegenden ungünstigen Patzverhältnissen ist ein Durchbruch des Zahnes nicht zu erwarten und die Entfernung des Keimes anzuraten. © Prof. SchopfVerlagerung des unteren Weisheitszahnes. Bei den vorliegenden ungünstigen Patzverhältnissen ist ein Durchbruch des Zahnes nicht zu erwarten und die Entfernung des Keimes anzuraten. © Prof. SchopfIst eine Entfernung der Weisheitszähne vorgesehen, erscheint zur Verhütung eines frontalen Engstandes eine operative Keimentfernung zweckmäßiger als die Extraktion des durchgebrochenen Zahnes. Eine Keimentfernung vor dem 14. Lebensjahr bringt allerdings keine Vorteile. Sie sollte wegen der übersichtlicheren anatomischen Situation erst einige Zeit nach Durchbruch der zweiten Mahlzähne durchgeführt werden. Auch ist in diesem Alter - insbesondere bei Jungen - noch mit anhaltendem Kieferwachstum zu rechnen, was zu einem Platzgewinn führt und die Aussichten auf einen regulären Durchbruch der Weisheitszähne günstiger gestaltet. In Grenzfällen erscheint es sinnvoll, mit einer Entscheidung zur Entfernung oder zum Belassen des Keimes bis zum Abschluss des Wachstums im 18. - 20. Lebensjahr zu warten, zumal ein früherer operativer Eingriff kaum Vorteile mit sich bringt.

Andererseits sollte die Weisheitszahnentfernung vor Ausbildung des Engstandes oder spätestens bei Auftreten der ersten Anzeichen desselben erfolgen. Die Reduzierung oder gar Auflösung eines frontalen Engstandes kann nämlich nicht erwartet werden. Günstigstenfalls wird die Keimentfernung dazu beitragen, dass sich dieser Engstand nicht weiter verstärkt.

Da beengte Platzverhältnisse im Gebiet der Weisheitszähne vornehmlich im Unterkiefer zu finden sind und ein Engstand sich in der Regel im Bereich der unteren Frontzähne und selten in der oberen Front ausbildet, wird die Indikation zur Keimentfernung der Weisheitszähne aus kieferorthopädischen Gründen in den meisten Fällen zunächst durch die ungünstige Lage der unteren Weisheitszähne ausgelöst. Die Notwendigkeit zur Entfernung der Weisheitszähne im Oberkiefer ergibt sich häufig nur als Folge der Reduzierung der Zahnzahl im Unterkiefer.

Erscheint aus kieferorthopädisch-prophylaktischen Gründen eine operative Entfernung der Weisheitszahnkeime angezeigt, besteht daher grundsätzlich keine zwingende Notwendigkeit zur umgehenden Keimentfernung aller vier Weisheitszähne. In vielen Fällen kann vielmehr erwogen werden, zunächst nur die Keime der unteren Weisheitszähne operativ zu entfernen und mit der Extraktion der oberen zu warten, bis diese durchgebrochen sind. Hierfür spricht, dass sich ein später Engstand bevorzugt im Bereich der unteren Front ausbildet, die Retention oder Verlagerung oberer Weisheitszähne viel seltener zu beobachten ist als im Unterkiefer und eine Extraktion des durchgebrochenen oberen Zahnes sich wesentlich einfacher, risikoloser und für den Patienten weniger belastend gestalten lässt als die operative Keimentfernung.

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