Resolution: "Perspektive Mundgesundheit" - Ziele und Konzepte für die Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung
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Beschluss:
Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, folgende Grundsätze für eine zukunftsweisende Ausgestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß dem Reformkonzept der KZBV "Perspektive Mundgesundheit" zu berücksichtigen:
Verbesserung der Mundgesundheit und Erhöhung der Patientenzufriedenheit
Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland seit Jahren bei der Verbesserung der Mundgesundheit einen Spitzenplatz ein. Die Reformoptionen zielen darauf ab, dieses Versorgungsniveau und die Patientenzufriedenheit weiter zu verbessern sowie eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten.
Erhalt und Ausbau freiberuflicher Strukturen
Der hohe Stand der zahnmedizinischen Versorgung im deutschen Gesundheitswesen kann nur durch die persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung des Zahnarztes als Freiberufler mit umfassender persönlicher Verantwortung gewährleistet werden. Zu einer Industrialisierung und Kommerzialisierung der Patientenversorgung darf es nicht kommen.
Freie Arztwahl der Patienten
Die Selbstbestimmung des Patienten darf nicht zur Disposition gestellt werden. Die freie Arztwahl ist die Voraussetzung für die Vertrauensbeziehung zwischen Zahnarzt und Patient.
Förderung, Sicherung und Management von Qualität inklusive einer neutralen und fachlich kompetenten Patientenberatung als primäre Aufgabe des Berufsstandes
Das Ziel von Qualitätsförderung, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement muss die Verbesserung der Mundgesundheit und der Patientenzufriedenheit sein, für das KZBV und BZÄK mit der gemeinsamen "Agenda Qualitätsförderung" ein Konzept erarbeitet haben. Informations- und Beratungsangebote für den Patienten - wie beispielsweise das Zweitmeinungsmodell - sind ein qualitätssicherndes Element.
Berücksichtigung der zahnmedizinischen Besonderheiten durch eigene gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch V - "Vertragszahnarztrecht"
Der Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung weist Besonderheiten auf, die vom Gesetzgeber bisher unzureichend berücksichtigt worden sind. Das immer wieder im Gesundheitswesen thematisierte Argument der angebotsinduzierten Nachfrage trifft auf die vertragszahnärztliche Versorgung nicht zu. In der zahnmedizinischen Versorgung lässt sich ein Behandlungsziel mit unterschiedlichen wissenschaftlich abgesicherten Therapiealternativen erreichen. Die über die Grundversorgung hinausgehenden Mehrkosten hat der Patient selbst zu tragen. In einzelnen Leistungsbereichen (Prothetik, Parodontologie, Kieferorthopädie) ist die Leistungserbringung von einer vorherigen Therapieplanung, ggf. einer gutachterlichen Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkasse abhängig. Dies setzt voraus, dass es sich nicht um akut indizierte, sondern vorab planbare Leistungen handelt. Veranlasste Leistungen wie Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel oder stationäre Behandlungsleistungen spielen in der zahnmedizinischen Versorgung eine untergeordnete Rolle. Eine sektorenübergreifende Leistungserbringung findet kaum statt. Erste Schritte im Sinne eines künftigen Vertragszahnarztrechtes hat der Gesetzgeber mit dem Festzuschusssystem beim Zahnersatz gemacht. Diesen eingeschlagenen Weg gilt es fortzusetzen
Festzuschusssysteme als zukunftsweisender Weg in der zahnmedizinischen Versorgung
Das Festzuschusssystem hat sich als Steuerungselement in der prothetischen Versorgung bewährt und Modellcharakter für andere Bereiche der zahnmedizinischen Versorgung erhalten, in denen eine Differenzierung in Grundleistungen und Wahlleistungen wissenschaftlich fundiert und gesellschaftlich konsentiert möglich ist.
Sofortiger finanzieller Ausgleich der strukturbedingten BudgetverwerfungenD
Dem System der vertragszahnärztlichen Versorgung wird durch die Veränderungen in den Mitgliederstrukturen der Krankenkassen als Folge des Wettbewerbs der Krankenkassen untereinander pro Jahr ein Betrag von 100 -135 Mio. EURO entzogen, was einer Gefährdung der vertragszahnärztlichen Versorgung gleichkommt. Vor Umsetzung von Reformen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ist ein finanzieller Ausgleich erforderlich.
Abschaffung der Budgetierung und der strikten Grundlohnsummenanbindung
Die Einführung wettbewerblicher Strukturen im Gesundheitswesen, die Wahlrechte der Versicherten und die daraus resultierenden Wanderungsbewegungen zwischen den Krankenkassen, die Flexibilisierung und die Liberalisierung des zahnärztlichen Berufsrechts führen dazu, dass die historischen Budgets mit der neuen Welt im Gesundheitswesen nicht mehr kompatibel sind. Sie führen zu Verwerfungen und ungleichen Ausgangsvoraussetzungen im Wettbewerb. Daher ist es zwingend erforderlich, im vertragszahnärztlichen Bereich die Budgetierung abzuschaffen und dabei den Besonderheiten in diesem Versorgungsbereich Rechnung zu tragen.
Anhebung der Vergütung in den neuen Bundesländern und Berlin auf das Westniveau
Der Gesetzgeber hat die Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütungen in den neuen Ländern und in Berlin auf das Westniveau bisher nicht aufgegriffen, obwohl er im vertragsärztlichen Bereich zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat. Es ist nicht nachvollziehbar und den Zahnärzten sowie dem Praxispersonal nicht länger vermittelbar, dass die Anhebung auf das Westniveau in der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht erfolgt ist.
Abschaffung des degressiven Punktwertes
Die Degressionsbestimmungen sind leistungs- und versorgungsfeindlich und sind daher ersatzlos zu streichen. Sie stellen eine angemessene Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen in Frage und leisten einer ungesteuerten Rationierung Vorschub.
Erleichterung der Kostenerstattung für den Versicherten und Abbau bürokratischer Hürden
Das Kostenerstattungsprinzip muss einfach, patientenfreundlich und unbürokratisch ausgestaltet werden. Nur so kann das Kostenerstattungsprinzip einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz im Gesundheitswesen leisten und das System der Gesetzlichen Krankenversicherung europatauglich machen.
Erhalt kollektiver Vertragsstrukturen und körperschaftlicher Interessenvertretung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine zahnmedizinische Grundversorgung
Mit dem Gedanken der Freiberuflichkeit untrennbar verbunden ist das Organisationsprinzip der Selbstverwaltung. Einkaufsmodelle und Selektivverträge führen zu einem Flickenteppich in der Versorgung. Die deutsche Zahnärzteschaft hat zahlreiche Modelle für die Gestaltung neuer Vertragsstrukturen bei gleichzeitiger Wahrung der körperschaftlichen Interessenvertretung entwickelt und ist bereit, das System der zahnmedizinischen Versorgung durch die KZVen und die KZBV weiterzuentwickeln.
Erhalt der regionalen Gestaltungs- und Vertragskompetenz bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene
Die Kernaufgaben der KZVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind neben der Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung insbesondere die regionale Vertrags- und Gestaltungskompetenz. Diese Funktionen müssen weiterhin bei den KZVen verbleiben.
Entwicklung einer praxisorientierten und sicheren Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen
Die KZBV fordert einen Stopp der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgestellten Form. Das Projekt soll daher so lange ausgesetzt werden, bis die geplanten Anwendungen im Konsens mit allen Beteiligten überarbeitet oder - soweit erforderlich - neu konzipiert worden sind.


