BGH-Beschluss bestätigt Freiberuflichkeit
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Berlin, 22. Juni 2012 – Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes "Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit" erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz:
"Der BGH hat in seiner Entscheidung klar gemacht, dass niedergelassene Ärzte und Zahnärzte keine Amtsträger sind und nicht als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen agieren. Das ist eine wichtige Bestätigung für die Freiberuflichkeit des Zahnarztes. Damit wird auch das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt als wesentliches Merkmal einer guten Versorgung geschützt."

