BStammdatenabgleich
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt die mittels "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" vorgenommene Einführung eines verbindlichen quartalsweisen Online-Stammdatenabgleichs der Daten auf der eGK als Zwangs-Vernetzung durch die Hintertür ab. Die Überprüfung der Gültigkeit und die Aktualisierung der Daten auf den Krankenversichertenkarten sind Aufgaben der Krankenkassen und dürfen nicht Ärzten und Zahnärzten aufgebürdet werden.
Begründung:
Mit der Einführung eines verbindlichen quartalsweisen Online-Stammdatenabgleichs wird ein Teil der Verwaltungsaufgaben von den Krankenkassen in die Arztpraxen verlagert.
Nach aller Erfahrung soll mit diesem Einstieg der Weg in die "Mehrwert-Funktionen" der elektronischen Gesundheitskarte geebnet werden.


