Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV betont ausdrücklich, dass die Zahnärzteschaft auch in ihrem freiberuflichen und ethischen Selbstverständnis weiterhin für eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten steht.
Deshalb lehnt die Vertreterversammlung der KZBV die Richtlinie Nr. 13 des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.04.2010 zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung aus folgenden Gründen ab:
- Wenn, wie der G-BA richtig feststellt, die Qualität der Leistungen in der GKV anerkanntermaßen hoch ist, dann brauchen wir keine ausufernde Datenbürokratie.
- Die Einbeziehung der Zahnärzte in die Richtlinie Nr. 13 rechtfertigt den bürokratischen Aufwand einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung nicht, weil es keine vertragszahnärztlichen ambulant-stationären Behandlungen gibt.
- Auch privat versicherte Patienten sind von der GKV-Qualitätssicherung erfasst. Hierzu fehlt dem G-BA die gesetzliche Regelungskompetenz.
- Obwohl der G-BA primär von einem "Qualität fördernden und unterstützenden Ansatz" ausgeht, mündet seine Entscheidung in Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen. Hierdurch werden keine Motivationsanreize und keine Qualitätsverbesserungsimpulse gesetzt.
- Durch die Überbürokratie entstehen hohe zusätzliche Verwaltungskosten. Die dafür notwendigen Mittel fehlen dann bei der Versorgung der Versicherten.


