Versorgungsgesetz - Strukturreform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die geplante Strukturreform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems im Versorgungsgesetz. Damit greift der Gesetzgeber eine langjährige Forderung der KZBV auf, die strikten Budgetierungen der Gesamtvergütungen abzulösen und damit das vertragszahnärztliche Vergütungssystem wettbewerbsfähiger auszugestalten. Strukturelle Fehler der Vergangenheit dürfen auf ein zukünftiges vertragszahnärztliches Vergütungssystem nicht übertragen werden.
Vor dem Hintergrund eines zunehmend wettbewerblich organisierten Gesundheitswesens ist es nicht nur konsequent, sondern auch längst überfällig, den absoluten Vorrang des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität aufzuheben, den Vertragspartnern vor Ort größere Verhandlungsspielräume zu geben und die zahnmedizinische Versorgung am Bedarf der Patienten auszurichten. Das Morbiditätsrisiko muss wieder auf die Krankenkassen übergehen.
Begründung:
Nach der Reform im vertragsärztlichen Bereich bringt der Gesetzgeber nun auch die Strukturreform im vertragszahnärztlichen Bereich mit dem Versorgungsgesetz auf den Weg. Damit erfolgt eine längst überfällige Anpassung des Vergütungssystems an ein wettbewerblich ausgerichtetes Gesundheitswesen. Wanderungsbewegungen der Versicherten zwischen den Krankenkassen, Veränderungen in der Versichertenstruktur, die zu erheblichen Strukturverschiebungen geführt haben, können durch neue Kriterien für die Vereinbarung der Gesamtvergütung abgebildet werden.


