Qualitätssicherung
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Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
Nach § 135 a SGB V ist jeder Vertragszahnarzt verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen. Seit 2011 ist sicherzustellen, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält.
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Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung ZZQ / Leitlinien
Die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung, angesiedelt im Institut der Deutschen Zahnärzte, ist eine gemeinsame Einrichtung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer. Sie wurde im Jahr 2000 gegründet, um die Trägerorganisationen bei ihren Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung zahnmedizinischer Berufsausübung zu unterstützen.
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Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer haben bereits 1988 eine erste Agenda zur Qualitätsförderung vorgelegt. Dieses Grundsatzpapier, das die Positionierung des Berufsstandes zur Qualität in der Zahnmedizin beschreibt, wurde zuletzt 2004 fortgeschrieben und aktualisiert.
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Qualitätsförderung in der zahnärztlichen Praxis
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zum 31.12.2006 die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung beschlossen. Die KZBV sieht in Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung jedoch nur einen Aspekt einer umfassenden Qualitätsförderung, die als kontinuierliche Aufgabe zu verstehen ist.
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Vertragszahnärztliche Fortbildung
Obwohl Zahnärzte bereits über ihr Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt. Nach § 95 d SGB V ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet...
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