Resolution: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt folgende Resolution zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die im 111. Deutschen Ärztetag beschlossenen "Positionen zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen". Sie schließt sich insbesondere der Forderung nach Einhaltung der dort aufgeführten konkreten "Prüfsteine für die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V" an, die
- die Erprobung von Alternativen zur zentralen Datenspeicherung,
- die Neukonzeption der Anwendungen und
- die Freiwilligkeit der Ärzte zur Unterstützung der Anwendungen
beinhalten.
Die KZBV wird die Bundesärztekammer in ihren Anstrengungen unterstützen, die Einhaltung der Prüfsteine bei Politik und gematik durchzusetzen.
Darüber hinaus wird der Vorstand der KZBV beauftragt, bei Gesetzgeber und gematik darauf hinzuwirken, dass
- sofern Konzepte der gematik weiterhin eine Speicherung auf Daten-Servern vorsehen, diese Konzepte nicht verabschiedet werden, bevor akzeptable Betreibermodelle unter allen Beteiligten konsentiert wurden,
- keine Verpflichtung für die niedergelassenen Zahnärzte besteht, Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte in ihren Praxen umzusetzen, die über das Einlesen von Versichertenstammdaten aus der eGK hinausgehen. Die Forderung umfasst nicht nur die so genannten (für den Patienten) freiwilligen Anwendungen, sondern insbesondere auch die Online-Prüfung von Versichertenstammdaten und das Ausstellen elektronischer Rezepte.
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt den "Basis-Rollout" der eGK ab, da mit diesem Projekt weder Erkenntnisgewinn noch Mehrwert erreicht werden, sondern zusätzliche Kosten entstehen, die dem System an anderer Stelle entzogen werden.
Da BMG und gematik an dem Vorhaben festhalten, beauftragt die Vertreterversammlung den Vorstand der KZBV, darauf hinzuwirken, dass die mit der Einführung der Karte verbundenen Aufwände und Probleme in den Zahnarztpraxen so gering wie möglich bleiben und die Praktikabilität der Abläufe so weit wie möglich gewahrt bleibt.
Die Vertreterversammlung fordert Gesetzgeber und gematik auf,
- nicht aus politisch motiviertem Zeitdruck auf Testverfahren und deren Evaluation zu verzichten, sondern die für den Rollout vorgesehenen Komponenten vor Beginn der flächendeckenden Ausgabe in mindestens einer Testregion zu erproben sowie die Evaluierungsergebnisse der laufenden Testverfahren zu berücksichtigen, und
- vor dem Beginn der Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten bundesweit eine nahezu flächendeckende Ausstattung der Praxen zur Verarbeitung der eGK sicherzustellen.


