Datenhoheit
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung fordert den Gesetzgeber auf, unverzüglich und eindeutig per Gesetz festzulegen, dass jeder Bürger die uneingeschränkte Hoheit über seine Gesundheitsdaten hat und über deren Speicherung, Speicherort und Verwendung ausschließlich selbst bestimmt.
Begründung:
Mit der weiteren Entwicklung von e-Health bzw. Cybermedizin treten die gezielte Speicherung und der Austausch von individuellen Gesundheitsdaten in den Fokus nicht nur ärztlicher Behandlungsstrukturen, sondern auch privatwirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Interessen.
Zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechtes muss deshalb klar geregelt sein, dass das Verfügungsrecht für alle persönliche Gesundheitsdaten ausschließlich beim Bürger selbst liegt.


