GOZ-Novellierung
Artikel
Beschluss:
Mit dem vorgelegten Regierungsentwurf zur Änderung der GOZ verstößt der Verordnungsgeber gegen § 15 ZHG. Der dort ausgewiesene Interessensausgleich zwischen Patienten und Zahnärzteschaft findet nicht statt. Die Interessen der Zahnärzteschaft werden nicht berücksichtigt.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Verordnungsgeber nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen an der Entwicklung des realen Leistungsbedarfs der Versicherten und nicht an willkürlichen Vorgaben hinsichtlich des damit verbundenen Ausgabenvolumens orientiert.
Dieser Forderung kommt der vorliegende Regierungsentwurf in keiner Weise nach.


