Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, hier: Basistarif
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Die Vertreterversammlung der KZBV unterstützt die Verfassungsbeschwerde des PKV-Verbandes gegen die Einführung des Basistarifes. Den Vollversicherten eines privaten Krankenversicherungstarifes wird von einem Wechsel in den Basistarif dringend abgeraten. Da sich der Basistarif am GKV-Leistungsniveau orientiert, erhält der Basistarif-Versicherte nur eine eingeschränkte Versorgung. Die Vollversicherung ermöglicht eine zeitnahe Teilnahme am medizinischen Fortschritt.
Die privaten Krankenversicherungen werden aufgefordert, sich in ihrem Leistungsverhalten in einer fairen Vertragspartnerschaft einzubringen.


