Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unverändert aus folgenden Gründen ab:
- Im zahnärztlichen Bereich ist ein Nutzen weder für Patienten noch für Zahnärzte erkennbar.
- Die Absicht, den Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte durch das Anbringen eines Fotos des Versicherten einzudämmen, wird nicht erreicht, weil kein Identifizierungsverfahren entsprechend dem Pass- und Personalausweisgesetz vorgesehen ist.
- Im Übrigen hätte auch schon in der Vergangenheit die Eindämmung von Missbrauch durch Aufbringen eines Fotos auf die KVK bestanden. § 291 Abs. 2 fordert auch für die KVK das Aufbringen eines Fotos. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit dem Argument der Eindämmung von Missbrauch ist aus o.g. Grunde nicht stichhaltig.
- Es steht bereits heute fest, dass die ab 2011 ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarten aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften bereits nach kurzer Zeit wieder ausgetauscht werden müssen, um die neuen Spezifikationen zu erfüllen. Diese aufgrund der doppelten Kosten verschwendeten Beitragsmittel stehen für die Versorgung der Patienten nicht mehr zur Verfügung.


