Aufhebung der Nachweispflicht für Fortbildung nach § 95d SGB V
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den Nachweis der Absolvierung einer Fortbildung gemäß der Vorschrift des § 95d des 5. Sozialgesetzbuches ersatzlos zu streichen.


