So funktioniert's in der Praxis
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(© Fotolia.com/pmphoto)Um Ihre Praxis mit ZOD auszustatten, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Die anschließende Anschaffung und Installation sind ohne großen Aufwand möglich. Das Verfahren Schritt für Schritt:
1. Erster Ansprechpartner: Ihre KZV
Mit ZOD hat die KZBV eine einheitliche Infrastruktur für die sichere elektronische Kommunikation innerhalb der Zahnärzteschaft geschaffen. Ob der Einsatz von ZOD-Karten auch technisch von der KZV – zum Beispiel bei der Authentisierung an ihren Online-Portalen – unterstützt wird, liegt in der Entscheidung der jeweiligen KZV.
Bitte erkundigen Sie sich daher zunächst bei Ihrer KZV, ob sie die sichere elektronische Kommunikation mit ZOD unterstützt. Einige KZVen streben – vor allem vor dem Hintergrund absehbar auslaufender Transportmedien wie der Diskette - den flächendeckenden Einsatz von ZOD an. Andere KZVen setzen derzeit noch auf andere Sicherheits- und Authentisierungsmechanismen (zum Beispiel Username und Passwort). Eine Übersicht über die Ansprechpartner der KZVen zu ZOD finden Sie hier.
2. Technische Voraussetzungen in Ihrer Praxis
Um ZOD einsetzen zu können, benötigen Sie in Ihrer Praxis einen internetfähigen Computer und einen Internetzugang über einen Provider. Angaben zu den Betriebssystemvoraussetzungen des PC’s erhalten Sie beim jeweiligen ZOD-Anbieter.
3. Bestellung bei einem Anbieter
Um Ihre ZOD-Karte nutzen zu können, brauchen Sie ein Kartenterminal und eine Software. Beides können Sie als Paket bei den zugelassenen ZOD-Anbietern erhalten. Sie sind aber nicht verpflichtet, bei Ihrem ZOD-Anbieter eine Paketlösung zu kaufen und einzusetzen. Sie können auch andere Kartenlesegeräte oder Software-Produkte nutzen, wenn sie nach Signaturgesetz zugelassen und technisch für den Einsatz der ZOD-Karte geeignet sind.
Welche Produkte eine Zulassung nach Signaturgesetz haben, erfahren Sie auf der Website der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).
Dass ein Produkt auch technisch für den Einsatz der ZOD-Karte geeignet ist, sollten Sie sich vor dem Kauf unbedingt direkt vom Anbieter bestätigen lassen. Außerdem sollten Sie klären, wer bei Funktionsstörungen den Support für das Kartenterminal beziehungsweise die Software übernimmt.
Für die Bestellung der Karte ist aus Sicherheitsgründen ein förmliches Antragsverfahren notwendig. Das Antragsformular für die ZOD-Karte erhalten Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter beziehungsweise können es auf dessen Internetseiten ausfüllen oder herunterladen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (oder des Reisepasses plus einer maximal drei Monate alten Meldebescheinigung) dem Anbieter zu. Dieser leitet einen Teil des Antrags ("ZOD-Antrag") an Ihre KZV weiter (für Privat-Zahnärzte an die zuständige Kammer), damit diese Ihre Berechtigung zum Erhalt einer ZOD-Karte bestätigt.
Zugelassene ZOD-Anbieter sind mit Stand Mai 2010:
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
Zur Website: www.medisign.de
Das Antragsformular für die ZOD-Karte können Sie auf den medisign-Internetseiten online ausfüllen.
4. Installation
Nach Abschluss des Antragsverfahrens erhalten Sie vom Anbieter Ihre persönliche Chipkarte und eine gegebenenfalls mitbestellte Ausstattung (Lesegerät, Software). Einige Tage später folgt Ihre persönliche PIN mit separater Post. Die Installation erfordert normalerweise keine größeren EDV-Kenntnisse. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.

