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Bewertungsportale – richtige Kriterien entscheiden

Artikel

Frau tippt auf einer Tastatur (© istockphoto.com/Huchen Lu)Such- und Bewertungsportale für Zahnärzte sollen Patienten helfen, den Zahnarzt ihrer Wahl zu finden. Aber bieten Bewertungsportale im Internet wirklich immer verlässliche Informationen und Entscheidungshilfen? Das hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ein von Ärzte- und Zahnärzteorganisationen entwickelter Leitfaden mit Qualitätsstandards zeigt, worauf es ankommt. Der Katalog "Gute Praxis Bewertungsportale" beinhaltet 42 Kernkriterien, die mit "Ja", "Nein" und "Nicht anwendbar" beantwortet werden können.

Zielgruppe des Leitfadens

Der Leitfaden richtet sich sowohl an die Nutzer als auch an die Anbieter von Bewertungsportalen. Nutzer können anhand der Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Anbieter kann der Katalog dazu dienen, das Portal zu optimieren. Die Kriterien beziehen sich auf rechtliche – besonders datenschutzrechtliche –, inhaltliche und technische Aspekte. Ebenso wichtig sind die Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.

Das gute Zahnarztbewertungsportal...

...erfüllt Anforderungen gemäß Telemediengesetz.
...enthält ein Impressum, das Aufschluss über die Identität des Betreibers gibt, eine E-Mail-Adresse ist angegeben.
...verzeichnet das Datum der letzten Aktualisierung der enthaltenen Zahnarzteinträge.
...beinhaltet eine Datenschutzerklärung, die den Umgang mit personenbezogenen Nutzerdaten und die Voraussetzungen für deren Löschung und Weitergabe darlegt.
...legt die Finanzierung offen.
...trennt Werbung und Inhalt.
...verfügt über eine personenbezogene Zahnarztsuche.
...hat ein verständliches Bewertungsverfahren.
...weist darauf hin, dass Bewertungen allenfalls Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der Versorgung und Betreuung durch Zahnarzt beziehungsweise Praxispersonal geben können.
...stellt sicher, dass Einträge in Freitextfeldern redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden.
...räumt betroffenen Zahnärzten die Möglichkeit zu Gegendarstellung und/oder Widerspruch ein.
...bietet Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik.

Leitfaden: Qualitätsanforderungen für Zahnarztbewertungsportale

Pressemitteilung: Zahnarztbewertungsportale kritisch begleiten

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