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Patientenrechtegesetz

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Gesetzbuch (© Fotolia.com/rupbilder)Der Schutz des Patienten und die Sicherung seiner Rechte sind elementarer Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Grundsätzlich begrüßt die KZBV daher, dass der Bundestag im November 2012 ein gesondertes Patientenrechtegesetz verabschiedet hat, das bestehende Rechte der Patienten bündelt und die im Laufe der Jahre von der Rechtsprechung entwickelten Prinzipien des Arzthaftungsrechtes in zivilgesetzliche Normen übertragen soll.

KZBV und Bundeszahnärztekammer hatten bereits den Gesetzentwurf kritisch geprüft und eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Positiv bewerteten beide Organisationen, dass der Gesetzentwurf allen Forderungen nach einer generellen Beweislastumkehr bei behaupteten Behandlungsfehlern zu Ungunsten des Zahnarztes beziehungsweise seiner verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt. Eine solch generelle Verschuldensvermutung wäre auch nicht im Sinne des Patienten. Sie hätte vielmehr zu einer Defensivmedizin geführt, bei der bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen alleine zur Vermeidung eventueller Haftungsrisiken durchgeführt beziehungsweise unterlassen worden wären.

Problematisch ist allerdings, dass das Gesetz Regelungen bringt, die den Zahnarzt mit deutlich mehr Bürokratie belasten. Es sollen zusätzliche Aufklärungs- und Informationspflichten eingeführt werden, die teilweise weder praxisgerecht sind noch einen echten beziehungsweise relevanten Informationsgewinn für den Patienten bringen. Ein weiterer Kritikpunkt konnte entschärft werden: Krankenkassen sollen kürzere Fristen für die Entscheidung über Anträge erhalten, damit Versicherte schneller darüber Bescheid wissen, welche Leistungen ihnen zustehen. Das ist zwar grundsätzlich positiv, aber starre Fristen hätten dazu geführt, dass das anerkannte, vertraglich mit den Krankenkassen vereinbarte Gutachterverfahren ausgehebelt wird. Denn innerhalb der verkürzten Fristen wäre eine sachgerechte Würdigung der Befundunterlagen und eine körperliche Untersuchung des Patienten kaum mehr durchführbar. Die Krankenkasse hätten ihre Entscheidungen über Leistungen deshalb zukünftig ohne die fachliche Absicherung durch Begutachtungen treffen müsste. KZBV und BZÄK hatten daher Sonderregelungen im Gesetzentwurf gefordert, die es auch weiterhin möglich machen, ein Gutachterverfahren im Interesse des Patienten durchzuführen. Die strengen Fristen sollen dann nicht gelten, wenn ein Gutachten eingeholt wird. Der Gesetzgeber ist diesem Vorschlag gefolgt.

Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" trat Ende Februar 2013 in Kraft.

Downloads

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Bundesrat am 1. Februar 2013

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