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Welche diagnostischen Maßnahmen sind im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung sinnvoll ?

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Behandlung beim Zahnarzt (© KZBV)Im Rahmen einer ersten Beratung zur Feststellung, ob und zu welchem Zeitpunkt eine kieferorthopädische Behandlung angezeigt ist, wird in der Regel eine klinische Untersuchung ausreichen. Sollte dabei der Verdacht auftreten, dass Zähne nicht angelegt sind oder überzählige Zahnanlagen vorhanden sind oder sich deutliche Unregelmäßigkeiten im Zahnwechsel zeigen, kann es notwendig sein, eine Röntgenaufnahme des Gebisses anzufertigen, um auf diese Weise die Zahnanlagen und die Zahnentwicklung sicherer beurteilen zu können. In einigen Fällen wird im Rahmen der ersten Beratung zur Klärung der Behandlungsbedürftigkeit bzw. zur Feststellung, ob die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden, eine Ergänzung der Diagnostik durch Abdrucknahme zur Herstellung von Kiefermodellen notwendig sein, in seltenen Fällen auch die Anfertigung und Auswertung eines Röntgenbildes des Kopfes.

Vor Einleitung einer kieferorthopädischen Behandlung und Aufstellung eines kieferorthopädischen Behandlungsplanes ist eine umfassendere Befunderhebung unerlässlich. Diese umfasst im Standardfall die Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese), die klinische Untersuchung, die Abdrucknahme zur Herstellung von Kiefermodellen des Ober- und Unterkiefers, die Röntgendarstellung des gesamten Gebisses (in der Regel mittels eines Panorama-Röntgenbildes), Profil- und Enface-Fotografien des Kopfes sowie die Anfertigung eines Schädel-Röntgenbildes und eine detaillierte Analyse dieser Befundunterlagen.

Panorama-Röntgenbilder des Gebisses (OPG) bzw. Röntgenstaten sind zur Abklärung der Zahnzahl sowie der Lage, Mineralisation, Form und Größe von Zahnkeimen und Wurzeln, zur Feststellung von Veränderungen im Bereich der Zahnwurzeln, im Kieferknochen und Parodontium, zur Kariesdiagnostik sowie zur Bestimmung des dentalen Alters unerlässlich.

Röntgenaufnahmen des Kopfes (Fernröntgen-Seitenbilder, FRS) erlauben eine schädelbezügliche Lage- und Größenbestimmung der Kiefer, eine Messung der Achsenstellung der Front- und Seitenzähne, eine metrische Analyse der Gesichtsschädelstrukturen, eine Differenzierung von Kiefer- und Zahnstellungsanomalien sowie eine Bestimmung und Voraussage von Richtung und Ausmaß der wachstums- bzw. therapiebedingten Veränderungen des Gesichtsschädels.

Auf die Anfertigung von Röntgenaufnahmen des Gebisses und des Kopfes kann in der Regel nur verzichtet werden, wenn zeitnahe, auswertbare Röntgenbilder vorliegen.

In besonderen Fällen werden die genannten diagnostischen Unterlagen durch weitere bildgebende Verfahren, wie eine Röntgenaufnahme der Hand, Kiefergelenk-Aufnahmen, Computertomogramm (CT), Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT), zu ergänzen sein. Sie sind in der Regel keine Vertagsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Anfertigung von Handröntgenbildern kann indiziert sein, wenn im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie Wachstum genutzt werden soll oder wenn während oder nach einer Behandlung negative wachstumsbedingte Folgen zu befürchten sind. Das Handröntgenbild dient dabei der Feststellung des skelettalen Alters, das für die Wahl des optimalen Behandlungsbeginns und die Entscheidung, wann die Behandlung bzw. anschließende Stabilisierungsphase abgeschlossen werden kann, von Bedeutung ist.

Selten ergibt sich die Notwendigkeit, die kieferorthopädische Röntgendiagnostik durch Anfertigung von En face-Schädelröntgenbildern zu ergänzen. Dies kann bei Schädelasymmetrien, Kieferasymmetrien sowie zur Feststellung der Achsenstellung von Seitenzähnen und der Breite der Kieferbasen indiziert sein.

Ergänzende Kiefergelenkaufnahmen bzw. CT- oder MRT-Aufnahmen kommen bei strenger Indikationsbegrenzung zur röntgenologischen Abklärung von Kiefergelenkerkrankungen in Betracht.

Besteht ein Verdacht oder ein Befund, der auf eine Funktionsstörung der Kiefergelenke bzw. der (Kau-)Muskulatur hinweist, ist eine ergänzende klinische, ggf. auch instrumentelle Funktionsdiagnostik angezeigt, die in der Regel aber nicht von den Krankenkassen bezahlt wird.

Eine Zwischendiagnostik im Verlaufe der meist mehrjährigen Behandlungen ist zur Überprüfung des Therapie- und Wachstumsverlaufs sinnvoll. Neben der klinischen Untersuchung und der Herstellung und Auswertung von Kiefermodellen des Ober- und Unterkiefers können Röntgenaufnahmen des Gebisses und des Kopfes zur Minimierung negativer Veränderungen (z.B. von Wurzelresorptionen, parodontalen Schäden etc.) sowie zur Darstellung therapie- und wachstumsbedingter Veränderungen erforderlich sein.

Nach Abschluss der Therapie dienen Kiefermodelle und Röntgenbilder zur Planung der Stabilisierung des Behandlungsergebnisses (Retention). Auch die Indikation zur Keimentfernung der Weisheitszähne ist nur aufgrund vorliegender Röntgenbilder möglich.

Wie häufig diagnostische Unterlagen während der kieferorthopädischen Behandlung erforderlich sind, richtet sich nach dem Befund, den durchgeführten Zahnbewegungen, den verwendeten Apparaturen und Kräften und zusätzlich festgestellten Risikofaktoren. Insbesondere bei einer Therapie mit festsitzenden Apparaturen bzw. bei ungünstiger parodontaler Ausgangssituation wird der Kieferorthopäde in der Regel Röntgenkontrollen in Intervallen von 1 - 1 1/2 Jahren durchführen.

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