Qualitätsförderung in der zahnärztlichen Praxis
Artikel
(© Fotolia.com/sk_design)Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zum 31.12.2006 die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung beschlossen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht in Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung jedoch nur einen Aspekt einer umfassenden Qualitätsförderung, die als kontinuierliche Aufgabe zu verstehen ist.
Schon bisher gibt es für den zahnärztlichen Bereich eine Vielzahl an Regelwerken und Maßnahmen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dient. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeinen Richtlinien zur zahnärztlichen Versorgung, wissenschaftliche Stellungnahmen zu Themen der Berufsausübung, Hygienerichtlinien, Röntgenstellen zur Überprüfung von Röntgeneinrichtungen in den Praxen, Gutachterwesen und Gutachterverfahren in Streitfällen, die Arbeit der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung, regionale Qualitätszirkel im gesamten Bundesgebiet sowie die Bestimmungen zur zahnärztlichen Fortbildung.
KZBV und Bundeszahnärztekammer haben in einer Agenda zur Qualitätsförderung ihr Grundverständnis zur Qualität in der Zahnmedizin niedergelegt. Ihr Ziel ist eine stetige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und damit eine bessere Mundgesundheit der Bevölkerung. Die Ergebnisse der aktuellen Vierten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS IV) zeigen, dass sich die Mundgesundheit der Deutschen in den letzten Jahren massiv verbessert hat, dieses Ziel also mit kontinuierlicher Arbeit erreichbar ist.
Auf den folgenden Seiten geben wir einen Überblick über die wichtigsten Bereiche der Qualitätsförderung und die Bestimmungen zum Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis.

