Zulassungsverfahren für Anbieter
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(© Fotolia.com/VRD)Das ZOD-Projekt zur sicheren Online-Kommunikation für Zahnärzte ist marktoffen gestaltet. Die KZBV begrüßt ausdrücklich die Teilnahme weiterer Unternehmer (Anbieter elektronischer Signaturkarten), die das Projekt mit ihrem Know-How unterstützen wollen. Auch Firmen, die selbst nicht Zertifizierungsdiensteanbieter sind, aber zur Produktion der Signaturkarten eine strategische Partnerschaft mit einem solchen eingehen, können ZOD-Anbieter werden (z. B. PVS-Hersteller oder Anbieter von Sicherheitstechnologie).
Für die Teilnahme benötigen Sie eine Zulassung als "ZOD-Anbieter" durch die KZBV. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist der Nachweis über die Einhaltung der von der KZBV vorgegebenen Rahmenrichtlinien zu erbringen. Diese umfassen die technischen Anforderungen, die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und die organisatorischen Abläufe, die für alle Anbieter bindend festgelegt sind. Näheres dazu finden Sie auf der Seite "Rahmenrichtlinien".
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Telematik der KZBV. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zum Ablauf des Zulassungsverfahrens.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Dr. Mario Bolte
Universitätsstr. 73
50931 Köln
Tel.: 0221 4001 275
E-Mail: m.bolte@kzbv.de
Hinweis: Auch Firmen, die nicht Zertifizierungsdiensteanbieter sind, können ZOD-Anbieter werden (z. B. PVS-Hersteller oder Anbieter von Sicherheitstechnologie).

