Liberalisierung der Kostenerstattung - Vorfahrt statt Vorkasse
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den Versicherten umgehend den barrierefreien Zugang zur Kostenerstattung zu gewährleisten. Dem mündigen Bürger muss die freie Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung nachteilsfrei und unbürokratisch ermöglicht werden.
Begründung:
Kostenerstattung bedeutet Vorfahrt für die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt, nicht Vorkasse!
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt daher den Vorschlag des Gesetzgebers, die Kostenerstattung zu liberalisieren. Die im GKV-FinG vorgesehene Neuregelung reicht dazu jedoch nicht aus. Notwendig ist eine echte Liberalisierung und Gleichstellung der Kostenerstattung mit dem Sachleistungsprinzip. Der Versicherte muss die Kostenerstattung für jede einzelne Behandlung ohne vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren mit der Sicherheit wählen können, in jedem Falle den Betrag erstattet zu bekommen, den die jeweilige Leistung für die Krankenkasse im Sachleistungssystem gekostet hätte.
Die Neuregelung des § 13 Abs. 2 SGB V E im GKV-FinG sieht eine nur unzureichende Liberalisierung der Wahlmöglichkeit der Kostenerstattung vor. Diese führt nicht zu einer durchgreifenden Vereinfachung des Verfahrens, sodass nach wie vor eine gleichberechtigte Ausgestaltung der Kostenerstattung neben dem Sachleistungsprinzip nicht gewährleistet ist. Das Verfahren der Kostenerstattung ist für den Versicherten weiterhin mit vielfältigen Auflagen belastet und sieht für die Krankenkasse insbesondere keine Verpflichtung zur Erstattung derjenigen Leistungen vor, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Durch den 5%igen Abschlag für den Verwaltungsaufwand werden Bürokratiekosten auf den Versicherten abgewälzt und damit die Wahl der Kostenerstattung für den Versicherten nach wie vor unattraktiv ausgestaltet.


