Patientenberatung stärken
Artikel
Beschluss:
Die objektive und kompetente Patientenberatung ist eine zentrale Aufgabe des Berufsstandes. Bei Fragen zur zahnärztlichen Behandlung ist der behandelnde Zahnarzt erster und wichtigster Ansprechpartner für den Patienten. Darüber hinaus stellt der Berufsstand den Patienten vielfältige ergänzende kostenfreie Beratungsangebote, wie z. B. das Gutachterwesen, Beratungsstellen und das Zweitmeinungsmodell zur Verfügung. Um die Beratungsangebote der Zahnärzteschaft einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist die Kooperation und Koordination innerhalb des Berufsstandes zu intensivieren.
Begründung:
Zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz der Beratungsangebote der zahnärztlichen Selbstverwaltung für den Patienten ist eine verstärkte Zusammenarbeit von KZVen, Landeszahnärztekammern, BZÄK und KZBV anzustreben. Der mündige und informierte Patient ist zunehmend bereit, Eigenverantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen. Die erweiterten Wahlmöglichkeiten in der zahnmedizinischen Versorgung stärken das Bedürfnis nach verlässlicher und kompetenter Beratung. Gemeinsames Ziel der zahnärztlichen Organisationen ist der gut aufgeklärte, mündige Patient. Daher sollen die Beratungsangebote der zahnärztlichen Organisationen vernetzt, die Beratungsgrundlagen und die Ergebnisse wissenschaftlich evaluiert und in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht werden.


