Kooperationsmöglichkeiten

Blaue und grüne Figuren sinnbildlich miteinander verbunden

Mit der Änderung des Vertragszahnarztrechts wurden neue Möglichkeiten zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs geschaffen. Vertragszahnärzte können in erweitertem Maße Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen einrichten und Berufsausübungsgemeinschaften bilden...

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Honorarabwicklung bei KZV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften

Grafik: Honorarabwicklung einer KZV-übergreifenden ÜBAG

Seit 2007 ist Vertragszahnärzten die Bildung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften erlaubt. Zulassungsverordnung und Bundesmantelvertrag regeln die Gründungsvoraussetzungen dieser Kooperationsform. Bei KZV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften gibt es besondere Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten.

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