Honorarabwicklung bei KZV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften
Seit 2007 ist Vertragszahnärzten die Bildung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften erlaubt. Zulassungsverordnung und Bundesmantelvertrag regeln die Gründungsvoraussetzungen dieser Kooperationsform. Bei KZV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften gibt es besondere Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten.
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