Einsatzmöglichkeiten – Indikationsbereiche
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Ob eine Implantatversorgung im Einzelfall in Frage kommt, klären Arzt und Patient gemeinsam. Dabei werden sie sich mit den Einsatzbereichen von Implantaten beschäftigen. Diese Einsatzgebiete nennt der Zahnmediziner Indikationen.
Die Anwendung von Implantaten wurde in Deutschland im Jahre 1981 offiziell durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wissenschaftlich anerkannt. Der ursprüngliche Einsatzzweck von Implantaten war die Verankerung von Vollprothesen bei anatomisch besonders ungünstigen Kieferverhältnissen, bei denen eine konventionelle abnehmbare Vollprothese auch im besten Fall nicht mehr funktionsfähig zu gestalten ist. Implantate haben sich inzwischen jedoch auch bei zahlreichen anderen Formen von Zahnverlust bewährt.
Relative und absolute Indikationsbereiche
Grundsätzlich teilt man die Implantationsverfahren in relative und absolute Indikationsbereiche ein. Während absolute Indikationen bestehen, wenn das Implantationsverfahren als einzig wirklich erfolgversprechende Therapiemöglichkeit gilt, sind Einpflanzungen bei relativer Indikation nicht zwingend notwendig. Therapiealternativen lassen in solchen Fällen zumindest einen gleichwertigen Erfolg erwarten.
Absolute Indikation
Eine absolute Indikation zur Implantation besteht dann, wenn der Patient einen zahnlosen Unterkiefer aufweist, der einer konventionellen Vollprothese nicht genügend Stabilität (Halt durch Saugeffekt) bietet. Dies ist dann der Fall, wenn im Laufe der Jahre ausgeprägter Knochenabbau (Atrophie) stattgefunden hat, welcher bei langer Zahnlosigkeit oder mangelnder Prothesennachsorge auftreten kann.
Versorgung eines zahnlosen Unterkiefers mit vier Implantaten und steggestützter Prothese (© Prof. Kerschbaum)Unterschreitet das verbleibende Knochenangebot des Kiefers jedoch das Mindestmaß, welches zur Verankerung ausreichend langer Implantate nötig ist, ist eine Einpflanzung nur nach vorbereitenden knochenaufbauenden Maßnahmen möglich.
Wenn die allgemeinen medizinischen Voraussetzungen zur Implantation (siehe dort) erfüllt sind, gibt es folgende Versorgungsvarianten: Durch Einpflanzung von zwei bis vier künstlichen Zahnwurzeln ist es möglich, eine herkömmliche herausnehmbare Unterkieferprothese durch Verbindungselemente so zu stabilisieren, dass der Patient in ästhetischer und funktioneller Hinsicht befriedigend rehabilitiert wird. Wenn ein Patient festsitzenden Zahnersatz (eine Brücke) wünscht, ist in der Regel im Unterkiefer die Implantation von mindestens sechs Implantaten, im Oberkiefer von acht Implantaten erforderlich.
Relative Indikationen
Als relative Indikationen sieht man heute den zahnlosen Oberkiefer, große Zahnlücken, verkürzte Zahnreihen und den Einzelzahnersatz an.
Zahnloser Oberkiefer (© Prof. Kerschbaum)Im zahnlosen Oberkiefer ist durch den Einsatz moderner konventioneller Behandlungsverfahren eine befriedigende funktionelle und kosmetische Rehabilitation häufig auch ohne Implantation möglich. Zudem setzt der Oberkiefer durch seine lockere Knochenstruktur und die enge Nachbarschaft zu den Kieferhöhlen und dem Nasenboden der Implantation zunächst Grenzen.
Implantationen im Oberkiefer wurden demnach früher auf Patienten mit sehr ungünstigen anatomischen Verhältnissen (z. B. Patienten mit unfall- oder tumorbedingten Kieferdefekten; Kieferversehrte) beschränkt. Heute liegen zuverlässige Verfahren für die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers vor, die jedoch regelmäßig einen erhöhten Aufwand erfordern.
Die große Zahnlücke oder mehrere große Zahnlücken setzen den herkömmlichen Versorgungsmöglichkeiten des Zahnarztes durch Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz Grenzen. Die Eingliederung einer Brücke ist nur dann noch möglich, wenn die Lücke von gesunden Zähnen begrenzt wird und die Spannweite zwischen diesen Zähnen nicht zu groß ist. Soll eine Brücke eine Lücke mit einer Ausdehnung von mehr als drei fehlenden Zähnen überspannen, so kann dies ihre Langzeitprognose erheblich verschlechtern. In derartigen Fällen können Implantate die fehlenden Pfeilerzähne ersetzen und im Verbund mit natürlichen Zähnen festsitzende Brücken mit guter Prognose ermöglichen.
Verkürzte Zahnreihen (Freiendsituationen) betreffen den Verlust aller großen Backenzähne einer oder beider Kieferhälften. Hier fehlt der für eine festsitzende Brücke notwendige hintere Pfeiler. Solche Gegebenheiten sind auf herkömmliche Weise nur in Grenzen mit herausnehmbarem oder festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Besonders schwierig sind Situationen, in denen die Backenzähne nur auf einer Kieferseite (einseitige Freiendsituationen) fehlen. Im Unterkieferseitenzahnbereich - wie im Oberkiefer - sind anatomische Nachbarstrukturen (z. B. Nerven) bei einer Implantation gefährdet. Vor der Einleitung implantologischer Maßnahmen sollte man daher alle sich bietenden Alternativen der Zahnheilkunde sorgfältig überdenken.
Einzelzahnlücken sind in allen Fällen den bekannten prothetischen Therapieverfahren zugänglich. Zur Brückenverankerung müssen jedoch die Zähne, die die Lücke begrenzen, präpariert werden. Bei völlig kariesfreien lückenbegrenzenden Zähnen fällt die Entscheidung zu diesem "massiven Opfer" an Zahnhartsubstanz entsprechend schwer; immerhin werden nicht selten bis zu 60% der gesunden Hartsubstanz abgetragen. Alternativ bietet sich die Verwendung einer neuen Brückenart (Adhäsivbrücke) an, die an die gesunden Pfeilerzähne angeklebt wird und nur geringes Beschleifen dieser Zähne erfordert. Diese Versorgung ist risikoarm und vor allem bei Jugendlichen indiziert, bei denen das Wachstum noch nicht abgeschlossen ist.
Frühe Implantationen haben Vorteile
Implantate ermöglichen eine optimale Wiederherstellung von Funktion und Ästhetik, wenn die Versorgung frühzeitig genug erfolgt, d.h. bevor es durch den Verlust des natürlichen Zahnes und vor allem dessen Wurzel zu dem sonst unvermeidlichen Abbau (Resorption, Atrophie) des Kieferknochens kommt. Die knochenerhaltende Wirkung von Implantaten - nicht nur im Frontzahnbereich - durch die Einleitung der natürlichen Kaukräfte stellt grundsätzlich einen wesentlichen Vorteil der Implantation dar. Aber auch wenn es bereits zum Verlust von Kieferknochensubstanz gekommen ist, gibt es heute mehrere Verfahren, das verloren gegangene Knochenvolumen wieder aufzubauen. Die Behandlung dauert dann insgesamt länger.
Zuletzt sei ein Indikationsbereich erwähnt, der eher seltene Ausnahmefälle umfasst. Patienten mit größeren unfall-, operationsbedingten oder angeborenen Kieferdefekten können durch implantologische Therapie ihre volle Gesellschaftsfähigkeit zurückerhalten.

