Resolution der Vertreterversammlung der KZBV zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt den Reformansatz des Gesetzgebers, mit dem die langjährige, rigide Budgetierung der Vergütungen unter alleiniger Orientierung am Grundsatz der Beitragssatzstabilität nun auch in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung aufgegeben und damit ein sachgerechter Paradigmenwechsel eingeleitet werden soll. Auch wenn dieser Schritt aus Sicht der KZBV als unzureichend bezeichnet und an der langjährigen Forderung nach vollständiger Abschaffung der Budgetierung festgehalten wird, ist es ein Schritt in die richtige Richtung.
Die in § 85 vorgesehenen Neuregelungen werden es den Vertragspartnern erlauben, die zahnärztliche Versorgung wieder näher am tatsächlichen Behandlungsbedarf der Bevölkerung auszurichten. Das Morbiditätsrisiko muss folgerichtig wieder auf die Krankenkassen übertragen werden.
Die langjährige strikte Deckelung der Gesamtvergütung durch die jeweilige Grundlohnsummensteigerung hat zu einer Mangelversorgung geführt und der Selbstverwaltung jeglichen am Behandlungsbedarf orientierten Gestaltungsspielraum genommen. Die Abkehr von diesem versorgungsfeindlichen Steuerungsinstrument ist sachgerecht. Richtigerweise sollen zukünftig auch Zahl und Struktur der Versicherten, Kosten- und Versorgungsstruktur, die für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendende Arbeitszeit, Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen sowie die Morbiditätsentwicklung von den Gesamtvertragspartnern gleichrangig neben dem weiterhin gültigen Grundsatz der Beitragssatzstabilität berücksichtigt werden. Nur so wird den Gesamtvertragspartnern in einem zunehmend wettbewerblich orientierten Gesundheitswesen die Möglichkeit eröffnet, in Zukunft wieder zu sachgerechten und ausgewogenen Gesamtvergütungen zu finden, die den zahnmedizinischen Versorgungsbedarf abbilden.
Die Vertreterversammlung der KZBV unterstützt die Abkehr des Gesetzgebers von zentralistischen Strukturen und die Betonung der regionalen Vertragskompetenzen. Damit verbunden muss die Wiederherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung das Grundprinzip sein, für die die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Solange der vertragszahnärztlichen Versorgung hierdurch keine Mittel entzogen werden, unterstützt die Vertreterversammlung auch die im Grundsatz sachgerechten Regelungen zur Aufhebung der Vergütungsunterschiede zwischen den unterschiedlichen Krankenkassenarten, um Wettbewerbsverzerrungen der Vergangenheit zu beseitigen.
Es ist richtig, den KZVen wieder die alleinige Verantwortung für den Honorarverteilungsmaßstab zu übertragen und lediglich eine Benehmensherstellung mit den Landesverbänden der Krankenkassen vorzusehen. Das verwaltungsaufwändige, zeitintensive und wenig flexible Verfahren der Einvernehmensherstellung mit den Krankenkassen hat sich nicht bewährt.
Angesichts der Intervention des Bundesfinanzministers, die den Versorgungsbedarf der Bevölkerung völlig unberücksichtigt lässt, warnt die Vertreterversammlung vor einer Gesundheitspolitik nach Kassenlage.


