Datensicherheit mit ZOD
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(© iStockphoto.com/erwo1)Wer sich in seiner Zahnarztpraxis den Berufsalltag erleichtern will, setzt Online-Kommunikation ein. Doch Vorsicht: Die Übermittlung vertraulicher Daten via Internet muss besonders gegen den Missbrauch Unbefugter geschützt werden. Dabei hilft "Zahnärzte Online Deutschland - ZOD", das Instrument für den sicheren Datenaustausch zwischen Zahnärzten und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
Das steckt dahinter
Die nach neuesten Sicherheitsstandards entwickelte ZOD-Chipkarte stellt sicher, dass nur Sie als berechtigter Kartenbesitzer Zugang zu Ihren Daten auf dem Internetportal Ihrer KZV erhalten.
Elektronische Dateien können mit einer elektronischen Signatur "unterschrieben" werden. Bei der Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen - wie ZOD sie ermöglicht - ist diese Signatur vom Gesetzgeber der handschriftlichen Unterzeichnung eines Papierdokumentes gleichgestellt. Weitere Vorteile der elektronischen Unterschrift bestehen darin, dass ihre Gültigkeit jederzeit überprüfbar ist und nachträgliche Änderungen an einem so erstellten Dokument erkannt werden können.
Mit der nach neuesten Sicherheitsstandards entwickelten ZOD-Chipkarte können Ihre Daten auch verschlüsselt und damit beim Transport über das Internet gegen den Zugriff Unbefugter geschützt werden. Nur der von Ihnen bestimmte Empfänger kann Ihre Daten lesen und weiterverarbeiten. Umgekehrt funktioniert es genauso: An Sie übersandte, verschlüsselte Daten können nur mit Ihrer ZOD-Karte entschlüsselt werden und sind damit beim Transport über das Internet geschützt. Alles, was Sie für die Nutzung dieser Funktionen benötigen, sind eine ZOD-Karte, eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) und ein passendes Kartenlesegerät.
Vorteile für Ihre Praxis
Mit ZOD können Sie sämtliche Online-Anwendungen Ihres Berufsalltags einfach und verlässlich absichern. Dazu gehört die E-Mail-Kommunikation mit Ihrer KZV ebenso wie der Zugang zu geschützten Internetportalen Ihrer KZV, wo Sie je nach Angebot zum Beispiel die folgenden Online-Dienste wahrnehmen können:
- Online-Abrechnung – ohne Papierflut und Postversand
- Einsicht in das Honorarpunktekonto und geleistete Abschlagszahlungen
- Informationsservice Ihrer KZV
- Bestellung von Formularen
- Rechtssichere Unterzeichnung (qualifizierte elektronische Signatur) digitaler Dokumente (mit neueren ZOD-Karten)
Ein weiteres Plus von ZOD sind so genannte Team-Karten für zahnärztliche Mitarbeiter/innen. Sie verfügen über eingeschränkte Zugriffsrechte und ermöglichen dem Zahnarzt die Delegation bestimmter Online-Verwaltungsaufgaben.
Wer kann eine ZOD-Karte erhalten?
ZOD ist vor allem eine sichere Infrastruktur für die Zahnärzteschaft. Das heißt, dass alle Zahnärzte und ihre Organisationen (Vertragszahnärzte und KZVen, Privatzahnärzte und Zahnärztekammern, angestellte Zahnärzte usw.) ZOD-Karten erhalten können.
Da ZOD prinzipiell aber auch die sichere Kommunikation mit Partnern außerhalb der Zahnärzteschaft ermöglicht, können auch externe Teilnehmer eine ZOD-Karte beantragen, sofern der Bedarf der Kommunikation mit Zahnärzten gesehen wird. Derzeit können außer Zahnärzten und ihren Organisationen nur Hersteller von Praxissoftware ZOD-Karten beantragen.
Welche Kosten fallen an?
Die technische Ausstattung für die Praxis ist zum Beispiel in Form eines Basispakets über kommerzielle, von der KZBV zugelassene "ZOD-Anbieter" erhältlich. Die Preisgestaltung für die Ausstattung und deren Nutzung unterliegt den Konditionen der einzelnen Anbieter.
Da ZOD sowohl Zahnärzten als auch den KZVen Vorteile bringt, fördern einige KZVen die Ausstattung und Teilnahme auch finanziell. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen KZV, um von diesen Förderungen zu profitieren.

