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Behandlung in der 1. Phase des Zahnwechsels

Artikel

Unter Beachtung der Forderung nach möglichst kurzer Behandlungszeit und geringer Belastung der Patienten werden kieferorthopädische Therapiemaßnahmen in der ersten Phase des Zahnwechsels - also in den ersten Grundschuljahren - in der Regel nur eingeleitet, wenn die Gefahr einer massiven Wachstumsbehinderung besteht, eine deutliche Verstärkung der Anomalie droht oder bei Verzögerung des Beginns mit einer Erschwerung der Therapie und einer schlechteren Prognose gerechnet werden muss.

Dies kann für folgende Anomalien zutreffen:

  • Für progene Formen, bei denen der frontale Kreuzbiss eine Wachstumshemmung des Oberkiefers, einen Zwangsbiss und eine Überlastung der unteren Frontzähne zur Folge haben kann
  • für extreme Formen des Rückbisses mit vergrößerter Frontzahnstufe (z.B. > 10 mm), wegen der Gefahr einer Elongation antagonistenloser Schneidezähne und Einbiss der unteren Front in die Gaumenschleimhaut sowie dem Risiko einer häufigeren traumatischen Schädigung der oberen Schneidezähne,
  • für Folgen gravierender Habits, wie Einlagerung der Unterlippe zwischen den Schneidezähnen, Lippenpressen etc. sowie
  • Anomalien, bei denen eine Wachstumshemmung droht (z.B. frontaler oder lateraler Kreuzbiss, Deckbiss).

Frontaler Kreuzbiss im frühen Wechselgebiss, © Prof. SchopfFrontaler Kreuzbiss im frühen Wechselgebiss, © Prof. Schopf

Ferner ist eine Überwachung oder das Offenhalten von Lücken, z.B. nach Milchzahnverlust oder Trauma, sinnvoll.

Als Behandlungsgeräte kommen individuell hergestellte herausnehmbare Apparaturen (funktionskieferorthopädische Apparate bzw. Platten), weniger häufig festsitzende Apparaturen bzw. extraorale Geräte zum Einsatz.

 

Lippenbeißen führt zu einer deutlichen Vergrößerung der horizontalen Frontzahnstufe, © Prof. SchopfLippenbeißen führt zu einer deutlichen Vergrößerung der horizontalen Frontzahnstufe, © Prof. Schopf

Auch bei einem Behandlungsbeginn in der ersten Phase des Zahnwechsels ist zu überlegen, ob die Therapiemaßnahmen ohne Pause bis zur Beendigung des Zahnwechsels bzw. des Wachstums durchgeführt werden müssen. Wenn es sich mit dem Erreichen des Behandlungszieles vereinbaren lässt, kann zur Reduzierung der Patientenbelastung erwogen werden, die Behandlung zu unterbrechen und nach einer Pause wieder aufzunehmen.

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