Zahnextraktionen aus kieferorthopädischen Gründen
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Eine Regulierung von Kieferanomalien und schief stehender Zähne dient in erster Linie der Verbesserung der Kau- und Abbeißfunktion sowie der Vorbeugung von Karies und Erkrankungen des Zahnhalteapparates. Die kieferorthopädische Behandlung soll auf diese Weise dazu beitragen, das Gebiss bis ins hohe Alter funktionsfähig und möglichst komplett zu erhalten. Dennoch ist es bei manchen Patienten nicht zu umgehen, im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie gesunde, bleibende Zähne zu opfern. Dies soll es ermöglichen, die übrigen Zähne in eine korrekte Position zu bringen und damit die Funktion des Gebisses als Ganzes zu verbessern. Im Rahmen kieferorthopädischer Behandlungen lässt sich bei etwa 25 - 30 % der Patienten eine solche Reduzierung der Zahnzahl nicht vermeiden.
Aus welchen Gründen kann im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung eine Reduzierung der Zahnzahl erforderlich sein ?
Aus kieferorthopädischer Sicht kommt eine Verringerung der Zahnzahl vor allem bei Patienten in Frage, bei denen ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Raumangebot, d.h. dem im Zahnbogen vorhandenen Platz, und dem Raumbedarf, d.h. der Breitensumme aller Zähne, besteht. Dieses Missverhältnis hat in der Regel einen Zahnengstand oder einen Durchbruch von Zähnen außerhalb des Zahnbogens zur Folge; manchmal wird der Zahndurchbruch auch ganz verhindert, so dass der Zahn im Kiefer zurückgehalten wird (Retention) und damit seine natürliche Funktion überhaupt nicht ausüben kann.
Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Kiefer bzw. Zahnbögen zu weiten und damit Platz für alle vorhandenen Zähne zu schaffen; diese Möglichkeiten sind jedoch begrenzt und können nicht bei jedem Patienten zu einem dauerhaften Erfolg führen.
Bei schmaler Kopfform, bei sehr breiten Zähnen, bei hochgradigem Platzmangel oder bei ungünstigem Wachstum müssten die Kiefer extrem erweitert werden, um alle Zähne in korrekter Stellung unterbringen zu können. Diese extreme Verbreiterung bleibt im allgemeinen aber nicht stabil. Der zu erwartende Rückfall (Rezidiv) kann dazu führen, dass in kurzer Zeit ein großer Teil des Behandlungserfolges zunichte gemacht wird und sich manchmal sogar der Ausgangszustand wieder einstellt. Muss eine solche negative Entwicklung befürchtet werden, ist es sinnvoll, sicherer und für den Patienten auch weniger belastend, zur Vermeidung von Gebissschäden, Zeitverlust und unnötigen Kosten von vornherein auf eine Weitung zu verzichten und statt dessen eine Therapie mit Extraktion von Zähnen zu planen.
Zahnstellung vor und nach der Behandlung. Bei diesem Patienten bestand die Behandlung in der Ausformung beider Zahnbögen mit Korrektur des Engstandes im Ober- und Unterkiefer sowie des seitlichen Kreuzbisses nach Extraktion der oberen und unteren 1. kleinen Backenzähne (Prämolaren), © Prof. Schopf
Welche Zähne kommen im Rahmen einer kieferorthopädischen Extraktionstherapie infrage?
Wie viele Zähne im Rahmen einer kieferorthopädischen Extraktionstherapie geopfert werden müssen und welche Zähne dafür infrage kommen, lässt sich erst nach sorgfältiger Auswertung aller diagnostischen Unterlagen festlegen. Zu den für eine Behandlungsplanung erforderlichen Unterlagen gehören neben der klinischen Untersuchung und den Kiefermodellen auf jeden Fall Röntgenbilder aller Zähne, in der Regel auch Röntgenaufnahmen des Schädels, Fotografien des Kopfes sowie gegebenenfalls ein Röntgenbild der Hand und eine Funktionsanalyse des Gebisses.
Um die Symmetrie des Gebisses nicht zu beeinträchtigen, erfolgt die kieferorthopädisch begründete Extraktion von Zähnen häufig symmetrisch in beiden Kieferhälften, d.h. auf der rechten und linken Seite, unabhängig davon, ob die Raumeinengung auf beiden Seiten so ausgeprägt ist, dass eine Entfernung zwingend erforderlich wäre. Vielfach lässt sich nicht vermeiden, dass auch im Gegenkiefer zwei Zähne gezogen werden, damit alle Zähne eine stabile Abstützung haben und die Funktion des Gebisses optimal gestaltet werden kann.
Das Standardverfahren bei einer kieferorthopädischen Therapie mit Verringerung der Zahnzahl besteht in der Extraktion von vier bleibenden Zähnen - je ein Zahn im Ober- und Unterkiefer, rechts und links. In der Regel werden die ersten kleinen Backenzähne (Prämolaren) geopfert. Die Einordnung der vor ihnen stehenden Eckzähne wird dadurch erleichtert und die nach der Extraktion zunächst bestehenden Restlücken befinden sich im Seitenzahnbereich, was sich aus ästhetischen Gründen anbietet. Ziel der Regulierung ist der komplette Lückenschluss bei optimaler Verzahnung.
In besonders gelagerten Fällen wird von der "Standardextraktion" der ersten kleinen Backenzähne abgegangen. Bei stark gefüllten oder nicht erhaltungswürdigen Zähnen im selben Kieferabschnitt ist es im allgemeinen nicht sinnvoll, einen gesunden Zahn zu entfernen und den minderwertigen Zahn zu belassen. Zur Abwägung wird der Kieferorthopäde den Zustand der Zähne, der Füllungen und des Zahnhalteapparates sowie den Röntgenbefund heranziehen. Auch die Art der Anomalie und der geplanten Behandlungsgeräte, das Alter des Patienten, der Zahnbestand sowie die Anlage der Weisheitszähne spielen bei dieser Entscheidung eine Rolle. Die Empfehlung, im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung bleibende Zähne zu extrahieren, wird immer individuell, d.h. auf den einzelnen Patienten bezogen, erfolgen. Allgemeingültige, starre Regeln können dem Patienteninteresse nach bestmöglicher Therapie nicht gerecht werden.
Empfiehlt der Kieferorthopäde nach sorgfältiger Auswertung aller diagnostischer Unterlagen im Rahmen seiner Behandlung die Verringerung der Zahnzahl, steht der Patient zwar vor der Entscheidung, meist gesunde, bleibende Zähne zu opfern; diese Maßnahme stellt jedoch vielfach die einzige sinnvolle Möglichkeit zur Korrektur der Gebissanomalie dar. Bei korrekter Planung und Durchführung führt die kieferorthopädische Extraktionstherapie zu einer dauerhaften Verbesserung der Gebissfunktion und trägt damit maßgeblich zur Erhaltung der übrigen Zähne bei.
Lässt sich eine Extraktion bleibender Zähne im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie vermeiden ?
Die Notwendigkeit, im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie gesunde, bleibende Zähne zu extrahieren, ist nicht immer zu vermeiden, da die Möglichkeit, Kiefer bzw. Zahnbögen zu weiten und damit dauerhaft Platz für alle vorhandenen Zähne zu schaffen, begrenzt ist und nicht bei jedem Patienten zu einem stabilen Erfolg führen kann.
In Grenzfällen sind grundsätzlich zwei Therapiewege denkbar: 1. versuchsweise ohne Zahnextraktionen auszukommen und 2. bereits bei Einleitung der Behandlung eine Reduzierung der Zahnzahl einzuplanen. Der Versuch, Platz für alle Zähne ohne Extraktionen zu schaffen, erfordert aber in der Regel eine wesentlich aufwändigere Therapie und eine besonders gute Kooperation des Patienten. So werden z.B. zum Platzschaffen besondere Geräte, wie Außenspange (Headgear), spezielle mehrdimensionale festsitzende Erweiterungsapparaturen oder spezielle Verankerungsapparaturen oder Schraubenimplantate verwendet. Außerdem ist bei diesen Grenzfällen mit einer deutlich höheren Rückfallneigung und der Notwendigkeit einer längeren, ggf. sogar lebenslangen Stabilisierung zu rechnen. Unternimmt ein Kieferorthopäde den Versuch, bei einem Grenzfall zunächst Platz durch Erweiterung der Kiefer bzw. Zahnbögen zu schaffen, muss der Patient mit der Möglichkeit rechnen, dass diese Therapie sich wegen biologischer Grenzen nicht realisieren lässt und sich im Verlaufe der Behandlung doch die Notwendigkeit zur Extraktion bleibender Zähne herausstellt.
Aus welchen Gründen kommt im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung manchmal die Extraktion von Milchzähnen infrage ?
Zwar ist die Erhaltung der Milchzähne als Platzhalter für ihre bleibenden Nachfolger eine wichtige zahnärztliche Maßnahme, in einer Reihe von Fällen wird der Kieferorthopäde aber die Notwendigkeit sehen, Milchzähne vorzeitig zu extrahieren.
Dies wird vor allen Dingen der Fall sein, wenn Milchzähne den Durchbruch der bleibenden Zähne deutlich behindern und diese in eine falsche Richtung lenken oder deren Durchbruch gänzlich verhindern. Auch bei einem ausgeprägten Raummangel kommt eine vorzeitige Entfernung von Milchzähnen infrage, um so Platz für die bleibenden Zähne zu schaffen und einen bestehenden Engstand aufzulösen - insbesondere, wenn im Rahmen der späteren kieferorthopädischen Therapie ohnehin eine Extraktion bleibender Zähne geplant ist (sog. "Gesteuerte Extraktion" oder "Serienextraktion").
Eine Milchzahnextraktion kann auch indiziert sein, wenn der Zahn die Funktion deutlich stört, wenn bleibende Zähne nicht angelegt sind und die Lücke kieferorthopädisch geschlossen werden soll, wenn Milchzähne an einem Zwangsbiss beteiligt sind oder wenn sie das normale Vertikalwachstum der Nachbarzähne nicht mitmachen und immer mehr im Kiefer zu verschwinden drohen (sog. "Infraokklusion").

