Ost-West-Angleichung
Artikel
Beschluss:
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert erneut die unverzügliche und vollständige Anhebung der Vergütungen für vertragszahnärztliche Leistungen, die in den in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Ländern und Berlin erbracht werden, auf das Niveau des übrigen Bundesgebietes und die dafür erforderlichen Geldmittel zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die deutsche Zahnärzteschaft begrüßte ausdrücklich den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP für die laufende Legislaturperiode fixierten Willen, die gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren und auch insbesondere die vertragszahnärztliche Vergütung im Beitrittsgebiet auf das Niveau der alten Länder anzuheben.
Der nunmehr vorliegende Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes wird diesem Versprechen nur teilweise gerecht. Die geplante Anhebung der Vergütung in den neuen Ländern und Berlin in zwei Schritten um insgesamt 5 v. H. (Berlin 4 v. H.) ab 2012 bei einem festgestellten Vergütungsunterschied von 10,9 v. H. kann die Folgen nicht verhindern - die weitere Abwanderung von qualifiziertem Fachpersonal und die Benachteiligung der Versicherten, zum Beispiel bei der Mehrkostenregelung.
20 Jahre nach der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands müssen endlich nicht gerechtfertigte Vergütungsunterschiede und die damit verbundenen einigungsbedingten Ungerechtigkeiten beseitigt sein.


