Resolution zur Freiberuflichkeit
Artikel
Beschluss:
Die Freiberuflichkeit der Zahnärzte sichert die hohe Qualität der zahnmedizinischen Berufsausübung und die Wahrung der Patientenrechte.
Der Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses muss das oberste Ziel der zahnärztlichen Standespolitik bleiben. Die Zahnärzteschaft ist sich dabei bewusst, dass die Einordnung als Freier Beruf Rechte und Pflichten nach sich zieht. Danach müssen die Interessen des Berufsstandes mit den Interessen der Bevölkerung sowie den gesellschaftlichen Wandlungsprozessen in Einklang gebracht werden. Kennzeichen wie Selbstverwaltung, freie Arzt- und Therapiewahl und eine eigene Gebührenordnung sind untrennbar mit der Erfüllung der besonderen Verpflichtung für das gesellschaftliche Gemeinwohl verknüpft.
Darüber hinaus stellt die Erarbeitung eines Berufskodex eine wichtige Aufgabe der deutschen Zahnärzteschaft dar. Die Debatte über diesen Kodex muss vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungsprozesse geführt werden. Die zahnärztlichen Organisationen sind aufgefordert, den Berufskodex auch auf internationaler Ebene zu vertreten.


